Eine Geldstrafe von 1000 Euro auf Grund einer einzigen, nicht näher belegten Zeugenaussage: Mit Gerechtigkeit hat dieses Urteil nichts zu tun, da war sich Ali Akbar F. sicher. Das Gericht sprach den 65-jährigen Taxifahrer wegen versuchter Nötigung und Beleidigung schuldig, stimmte damit der Anklage der Staatsanwaltschaft in beiden Punkten zu.
Richterin Ritz hielt die Aussage des Zeugen Matthias B. für vollkommen glaubhaft. Danach war F. im November letzten Jahres mit seinem Taxi mit hoher Geschwindigkeit auf der Grelckstraße unterwegs gewesen. Die Spielstraße wurde gerade von den Teilnehmern eines Kindergarten-Laternenumzugs überquert. F. brachte seinen Wagen kurz vor B. zum Stehen, der mit seiner Tochter auf den Schultern erschrocken zur Seite sprang. "Das ist hier eine Spielstraße", sagte B. zu dem aggressiv gestikulierenden Fahrer. Dieser beschimpfte ihn daraufhin als "Arschloch".
B. ging weiter, woraufhin F. auf das Gaspedal trat und mit seinem Wagen haarscharf an dem Familienvater vorbeifuhr, ihn dabei mit dem Außenspiegel am Bein erwischte.
F.s Anwalt Martin Kölzow hielt das gestrige Urteil für nicht zutreffend - zumindest, was den Tatbestand der Nötigung betrifft. Sein Mandant sei langsam hinter der Gruppe hergefahren, nicht aggressiv geworden. Er sei in 32 Jahren als Berufskraftfahrer noch nicht auffällig gewesen. Dies hätte strafmildernd gewertet werden können.