Von wegen "Adel verpflichtet": Matthias Graf von K. (57) sieht mit seinem Tweed-Jackett, dem Silberschopf und dem Seidenschal zwar aus wie ein feiner Herr, aber was die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, klingt doch, nun ja, nicht gerade nach guter Kinderstube: "Dreckige Sau, Vollarsch, Oberfeigling." Diese und ähnliche Unverschämtheiten hinterließ der blaublütige Angeklagte auf dem Anrufbeantworter eines Notars. Gestern verurteilte das Amtsgericht Bergedorf den Pöbel-Grafen zu 640 Euro (80 Tagessätze à acht Euro) Geldstrafe wegen Beleidigung. Der Adlige ist pleite, lebt von Hartz IV.
Graf von K. und der Notar hatten sich wegen eines Grundstücks entzweit. Der Graf hatte das Grundstück samt Haus gekauft, war dann aber im Jahr 2008 mit seiner Consultingfirma in finanzielle Schwierigkeiten geraten und konnte die Raten nicht mehr zahlen. Er begann zu trinken: "Täglich drei Flaschen des besten Rotweins."
Als der Verlust seines Hauses drohte, verlor der Graf seine Contenance und rief betrunken den Notar an: "Ich habe ihm mal gesagt, was ich von ihm halte. Aber nicht in so gewählten Worten wie jetzt." Der Notar blieb kühl: "Wenn Sie was zu sagen haben, sprechen Sie aufs Band."
Das tat der Graf in seinem Rotwein-Suff tatsächlich, fünf Mal wählte er die Nummer, rüpelte den Anrufbeantworter voll: "Es wird Zeit, dass die Zahnleisten und Kiefer gewisser Notare eingeschlagen werden!" Und: "Schade, dass Sie nicht satisfaktionsfähig sind, sonst würde ich Sie erschießen, Sie Arschloch!" Der Angeklagte ist bereits wegen Beleidigung eines anderen Notars vorbestraft. Sein Kommentar beim Verlassen des Gerichtssaals: "Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur Urteile." Mit dem Notar streitet er immer noch um das Haus.