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VOR GERICHT

Anwältin klagt gegen HandyVerbot am Steuer

Rechtsanwältin Christiane Yüksel (42) telefoniert gerne beim Autofahren, hat wegen der verbotenen Quasselei am Steuer schon drei Geldbußen kassiert. Gegen den vierten Bußgeldbescheid (120 Euro) setzt sie sich zur Wehr - und will das Handyverbot kippen. Sie glaubt: "Das verletzt mein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit!"



Von Freisprechanlagen hält die promovierte Juristin gar nichts: "Teuer und umständlich." Yüksel ist Überzeugungstäterin, lässt vor Gericht ihre Verteidigerin Christiane Berger aufzählen, was am Steuer alles erlaubt ist: "Schminken, Zigaretten drehen und engagierte Liebesbekundungen." All das sei viel ablenkender als ein Telefonat und deshalb verstoße das Handyverbot gegen das Gebot der Gleichbehandlung: "Die Sanktionierung des Telefonierens ist eine unzulässige Bevormundung!"



Nun solle, so Yüksels Forderung, das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob das Handyverbot (seit Februar 2001 in Kraft) überhaupt verfassungsgemäß ist.



Der Amtsrichter nimmt den eigenwilligen Vorstoß gelassen zur Kenntnis. Der Bußgeldbescheid könne auch locker auf 240 Euro verdoppelt werden, belehrt er die unbelehrbare Angeklagte: "Bei drei Vorstrafen könnte ich auch von vorsätzlichem Handeln ausgehen!" Die Entscheidung fällt morgen.

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Datum:  5.12.2007
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