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Viele Institute kassieren vom Kunden unzulässige Gebühren

Die Abzock-Tricks der Banken

Meist sind es "Kleckerbeträge". Ein paar Cent mehr für die Überweisung, ein paar Euro für die Mastercard. Aber manchmal werden auch weit über 100 Euro zu viel kassiert. Bankkunden sollten die Kosten bei ihrem Geldinstitut genauestens prüfen. Denn: Fast alle Dienstleister, von Postbank über Deutsche Bank bis hin zu Volks- und Raiffeisenbanken, erheben unzulässige Gebühren oder verschleiern Kosten. Eine neue Studie von "Finanztest" (2/2009) enthüllt jetzt, wo und wie die Bürger abgezockt werden.



Ärger gibt's überall, die Beschwerden der Kunden ziehen sich quer durch die Branche. Die schlimmsten Fälle:



- Bei einer "Volksbank"-Kundin änderten sich die Konditionen fürs Onlinegirokonto. Plötzlich waren nur noch 40 Buchungen kostenlos, jede weitere kostete 30 Cent. Eine Änderungsinfo gab's nicht!



- Weit über 100 Euro kassierte ein Institut, weil es den Wert eines Hauses für eine Immobilienfinanzierung ermittelte. Dieser Preis ist laut Gesetz unzulässig.



- 20 Euro Recherchekosten stellte die "norisbank" einem Kunden in Rechnung, weil eine seiner Überweisungen nicht ankam und er Aufklärung verlangte.



Unklare Gebühren am EC-Automaten, für Kreditkarten und die Nachlassverwaltung - all das kommt hinzu. "Die Banken versuchen, die Regeln zu umgehen", warnt Verbraucherschützer Hartmut Strube. Geld zurück bekommt nur der, der reklamiert oder im Ernstfall klagt.



Dabei sind die Vorgaben recht einfach zu überprüfen: Banken müssen im Schalterraum die Kernpreise aushängen. Weitere Gebühren müssen im Preisverzeichnis (für Kunden zugänglich!) stehen. Zudem gilt: Unzulässig ist eine Gebühr, wenn die Bank eine gesetzliche Pflicht erfüllt (z. B. Freistellungsauftrag ändern) oder einen Dienst im eigenen Interesse durchführt (z. B. Überweisungsnachforschung).



Drei Tipps, damit Sie bei den Kosten den Überblick behalten:



1. Prüfen Sie auf den Kontoauszügen speziell Veränderungen und kleinere Beträge.



2. Verlangen Sie Klärung vom Institut. Das ist Ihr gutes Recht.



3. Gehen Sie nicht gleich vor Gericht. Meist reicht eine Schlichtung (s. Beistoff).



Bei Ärger oder Abzocke: Das beste Druckmittel bleibt der Wechsel der Bank. Und immerhin, die fristlose Kündigung des Kontos ist garantiert kostenlos.

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Datum:  22.1.2009
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