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URTEIL

G8-Razzien rechtswidrig!

Wanzen in allen Zimmern, Videokameras vorm Hauseingang plus Telefon- und Onlineüberwachung. Wochenlang wurden in Hamburg im Mai und Juni Autonome bespitzelt, als ginge es um schlimmste Fälle von organisierter Kriminalität. Nun steht fest: Die ganze staatliche Überwachungsaktion hätte es nie geben dürfen, denn sie hatte keine rechtliche Basis! Das entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.



Die Begründung ist eine schallende Ohrfeige für Generalbundesanwältin Monika Harms: Für die Verfolgung militanter Globalisierungsgegner vor dem G8-Gipfel war ihre Behörde aus Sicht der BGH-Richter überhaupt nicht zuständig, weil die G8-Gegner keine "terroristische Vereinigung" gebildet haben. Brandanschläge und Sachbeschädigungen seien zwar Straftaten, aber keine Terrorakte, da sie nicht geeignet sind, den Staat zu schädigen.



In einer groß angelegten Razzia waren am 9. Mai etliche Wohnungen, die Rote Flora und das Schauspielhaus durchsucht worden. Die Bundesanwaltschaft warf sieben Hamburger Verdächtigen vor, eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben. Dabei ging es um Brandanschläge auf Autos und Farbbeutelattacken auf Häuser von Wirtschaftsbossen und Finanz-Staatssekretär Thomas Mirow - alles im Zeitraum von Juli 2005 bis Mai 2007. Zeitgleich mit der Razzia in Hamburg wurden bundesweit insgesamt 40 Wohnungen, Büros und Szenetreffs durchsucht. 900 Beamte waren im Einsatz, um Material über die 18 Beschuldigten zusammenzutragen.



Die Bundesanwaltschaft betrachtete damals die öffentliche Ordnung als gefährdet, brachte die Anschläge mit Heiligendamm in Zusammenhang und zog das Verfahren an sich. Dabei stützte sie sich auf den Paragrafen 129a "Bildung einer terroristischen Vereinigung". Und das öffnete rechtlich Tür und Tor für den Großen Lauschangriff mit Verwanzung und kompletter Überwachung der Verdächtigen im Privatleben und selbst am Arbeitsplatz. 220 Leitzordner füllen die Erkenntnisse. Dabei lesen sich die Vorwürfe eher läppisch: Die Bundesanwaltschaft rechnete der Vereinigung zwölf gewalttätige Aktionen mit einem Gesamtschaden von rund 2,6 Millionen Euro zu.



Die Anwälte der Betroffenen zeigten sich mit dem Urteil zufrieden. "Der Versuch der Einschüchterung ist nicht aufgegangen", sagte Rechtsanwalt Andreas Beuth. "Es ist gelungen, die Repression gegen linke Strukturen politisch und juristisch zurückzuweisen. Die linke Szene geht gestärkt daraus hervor."



Anwalt Manfred Getzmann: "Es wurden auch unzählige Telefonate mit Unbeteiligten abgehört, etwa von Patienten meines Mandanten. Die können nun Schadenersatz gegen die Bundesrepublik geltend machen." Sollte die Rote Flora wie vermutet auch voller Wanzen sein, so müsste der Staatsschutz sie nun ganz unauffällig und ganz schnell ausbauen.

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Datum:  5.1.2008
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