Für ein paar lumpige Euro musste er sterben: Der Mord an Taxifahrer Peter Lüchow ist aufgeklärt. Gestern erließ ein Richter Haftbefehl gegen Ramu B. (Name geändert; Foto). Der 24-Jährige ist dringend verdächtig, das 58-jährige Opfer am 14. Januar um 22.14 Uhr in Nienstedten mit drei Kopfschüssen getötet und ihm die Geldbörse geraubt zu haben. Gleichzeitig trafen sich 100 Taxifahrer am Michel und fuhren im Trauer-Konvoi durch die Stadt. Am Tatort, der Christian-F.-Hansen-Straße (Nienstedten), legten die Taxifahrer einen Kranz nieder. Die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen nach dem Ermittlungserfolg der Mordkommission.
Wie kam die Kripo Ramu B. auf die Schliche? Nach der Veröffentlichung von Bildern der Überwachungskamera am S-Bahnhof Blankenese gingen bei der Mordkommission mehrere Hinweise auf Ramu B. aus Eilbek ein.
Ist er vorbestraft? Als Erwachsener nicht. Als Jugendlicher war der 1985 in Hamburg geborene Verdächtige aber mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Vorwürfe: Raub, Drogenhandel, Diebstahl und Verstoß gegen das Waffengesetz. Seit seinem 19. Lebensjahr ist es aber zu keinen Verurteilungen mehr gekommen.
Wie sind die Beweise gegen den 24-Jährigen? Zunächst gab es nur Indizien. Die Bilder der Überwachungskameras dokumentieren die Anwesenheit des Mannes vor und nach den tödlichen Schüssen in Tatortnähe. Als die Polizei die Eilbeker Wohnung stürmte, in der Ramu B. lebt, wurde auch ein Verwandter überwältigt. Der schrie: "Ich bin der Falsche, ihr sucht doch Ramu!" Obwohl Ramu B. die veröffentlichten Bilder von sich in den Zeitungen gesehen hatte, meldete er sich nicht bei den Behörden. Ungewöhnlich für einen Unschuldigen, der sich mit einem Mordverdacht konfrontiert sieht. Doch für einen Haftbefehl hätte das nicht gelangt.
Wie kam es zum Haftbefehl? Der Durchbruch gelang den Ermittlern, nachdem sie die Kleidung des 24-Jährigen sichergestellt und untersucht hatten. Darunter auch die blaue Winterjacke, die Ramu zur Tatzeit trug. Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers: "An dieser Jacke konnte eine entscheidende Spur gesichert werden." Welche genau, will der Staatsanwalt nicht sagen. Die Spur war aber so eindeutig, dass der Untersuchungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und der Schwere der Tat erließ. Der Vorwurf lautet: Mord aus Habgier.
Was sagt Ramu B.? Er bestreitet die Tat, behauptet, ein Alibi zu haben. Doch diese Behauptung ist durch die Bilder der Überwachungskamera widerlegt.
Wie geht die Ermittlung nun weiter? Die Spurensicherung vergleicht vor allem Faserspuren aus dem Taxi mit Kleidungsstücken des Verdächtigen. Außerdem werden Hände und Kleidung von Ramu B. auf Spuren untersucht.
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