Die Stadtentwicklungsbehörde schlägt Alarm: Billiglöhner werden zukünftig die Hamburger Bauwirtschaft gefährden, und der europäische Gerichtshof ist schuld an der Misere. Denn dort wurde entschieden, dass die Tariftreue-Regelung rechtswidrig ist. Nun besteht die Gefahr, dass Firmen, die nach Tarif ihren Lohn zahlen, bei öffentlichen Ausschreibungen ins Hintertreffen geraten.
Bislang galt in Hamburg die Regelung: Wer öffentliche Bauaufträge bekommt, verpflichtet sich, die hier geltenden Tarife zu zahlen. Damit sollte dem Lohndumping auf dem Bau entgegengewirkt werden. Nun allerdings können auswärtige Firmen ihre Mitarbeiter zu ihren Tarifen hier arbeiten lassen. Und die sind oft niedriger. "Hamburg ist ein Hochlohnland. Und die Abschaffung der Tariftreue-Regelung ist für unsere Stadt ein starker Wettbewerbsnachteil", so der Leiter des Rechtsamtes aus der Stadtentwicklungsbehörde, Martin Huber.
Die Stadt könne bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nur noch die Einhaltung von sogenannten allgemeinverbindlichen Tarifen fordern. Und dazu gehören auch die Mindestlohntarifverträge. In Hamburg gilt in der Bauhauptbranche ein Mindestlohn von zehn bis zwölf Euro, der durchschnittliche Lohn beträgt je nach Qualifikation zwischen 14 und 17 Euro. Muss die Hamburger Firma z. B. ihrem Polier 17 Euro die Stunde zahlen, wird der Kollege aus Mecklenburg-Vorpommern den Job für zwölf Euro machen. Senator Axel Gedaschko hat bereits reagiert. In einem Brief an Wirtschaftsminister Michael Glos fordert Hamburg die Wiederherstellung des alten Zustands. "Es sind acht Bundesländer betroffen, die eine Tariftreue-Regelung hatten. Ich denke, wir bekommen eine breite Unterstützung", so Gedaschko. Derweil fordert ver.di in diesem Zusammenhang einen gesetzlichen Mindestlohn. Und: Ohne Tariftreu-Regelung wird "einem Raubtierkapitalismus mit ausbeuterischen Minilöhnen Tür und Tor geöffnet", so Ver.di-Chef Wolfgang Rose.