Roger Kusch (54) beendet sein Angebot der kostenpflichtigen Sterbehilfe endgültig, will seine Beschwerde gegen das gerichtliche Verbot zurück ziehen. "Ich biete die Suizidbegleitung nicht mehr an", sagte der frühere Justizsenator dem "Spiegel".
Seinen überraschenden Meinungswandel begründete der Jurist mit den Schwierigkeiten, in Deutschland legal entsprechende Medikamente zu bekommen: "Sie müssen immer mit Tricks und Heimlichkeiten arbeiten, und das finde ich am Lebensende unwürdig." Ihm sei inzwischen klar geworden, wie "belastend" diese Situation für alle Beteiligten sei.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 54-Jährigen wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Kusch hatte fünf Menschen dabei begleitet, sich mit einem Giftcocktail das Leben zu nehmen. Für seine Dienste berechnete er je 8000 Euro.
Im "Spiegel"-Interview fordert Kusch die Ärzte auf, Suizidhilfe zu leisten: "Die haben kein Problem mit dem Arzneimittelgesetz." Er werde nun weiterhin seinem Beruf als Rechtsanwalt nachgehen.
Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte am 6. Februar ein Sterbehilfe-Verbot der Polizei bestätigt. Als Suizidbegleiter betreibe Kusch "kein erlaubtes Gewerbe", urteilte das Gericht. Kusch warf den Verwaltungsrichtern "völlig überflüssige Bosheiten" vor. So hätten die Richter argumentiert, dass sein Angebot eine "sozial unwertige Tätigkeit" ähnlich der "Kommerzialisierung der Sexualität" sei. Kusch fühlte sich daraufhin in "eine Ecke mit Prostituierten" gestellt.
Der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch begrüßt das Ende der kommerziellen Sterbehilfe: "Nun hat das Geschäftemachen mit dem Tod und der Angst ein Ende." Die Politik müsse nun handeln, damit das Problem nicht ins Ausland verschoben werde.
Heidi, Hans und Franz haben sich von Seal getrennt. Dabei hat das penetranteste aller Promi-Paare doch gefühlt so oft geheiratet wie Lothar Matthäus. Da fragt sich die geneigte Leserin: Sind diese alljährlichen Hochzeitswiederholungen am Strand eigentlich mit einer einzigen Scheidung zu erledigen?