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SENAT VERÄNDERT ABGABENPOLITIK

Neuregelung hilft Spielbank

Hamburger Spielbank: Zocken bald auch online möglich

Schwarz-Grün kommt der Hamburger Spielbank entgegen: Der Senat hat auf seiner gestrigen Sitzung eine Neuregelung der sogenannten Spielbankabgabe beschlossen. Die Umsatzsteuer von 19 Prozent soll künftig auf die Spielbankabgabe angerechnet werden. Die Spielbank muss bisher zwischen 70 und 90 Prozent ihres "Bruttospielertrags" an Bund und Länder abführen.



In welcher Höhe das private Unternehmen von der Neuregelung profitiert, ist unklar. Hamburg selbst verliert laut zuständiger Innenbehörde kein zusätzliches Geld. Sprecher Thomas Butter: "Die Neuregelung stellt nur die bereits gängige Praxis auf eine sichere gesetzliche Grundlage." Die Anrechnung der Umsatzsteuer geht laut Innenbehörde auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück.



Noch vor einigen Monaten war Senator Christoph Ahlhaus (CDU) mit dem Versuch gescheitert, die Spielbankabgabe selbst zu senken (MOPO berichtete). Das damalige Vorhaben hätte der Spielbank in zwei Jahren bis zu 30 Millionen Euro gebracht. Letztlich scheiterte der Versuch auch am Widerstand der eigenen Partei - das Steuergeschenk in Krisenzeiten war nicht zu vermitteln.

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Datum:  6.1.2010
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