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SCHEIDUNGSOPFER MANN

Wenn Väter um ihre Kinder kämpfen

Ein Kinderbettchen, das schon lange unbenutzt ist, ein paar Fotos, Stofftiere und die Schultüte von Melanies erstem Schultag. Das Inventar eines verwaisten Kinderzimmers. Mehr als das ist Detlef N. (46) von seiner Tochter nicht geblieben. Jahrelang hat er sie nur sporadisch gesehen, die letzten Monate gar nicht mehr. "Meine Ex-Freundin tut alles, um mich meiner Tochter zu entfremden", sagt er. Alle 14 Tage darf er sein Kind sehen. So entschied das Gericht. Aber die Mutter hält sich nicht daran. "Als ich meine Tochter beispielsweise zum gemeinsamen Urlaub abholen wollte, sagte sie, sie erlaube die Reise nicht." Später wurden Kindergarten und Schule angewiesen, Melanie nicht mehr an ihn herauszugeben. Detlef N.: "Sie werde den Kontakt so lange vereiteln, bis ich aus ihrem Leben und dem Leben meiner Tochter verschwunden bin, hat sie gesagt."



Was Detlef N. da erlebt, ist keine Ausnahme. Wenn es ums Sorge- oder Umgangsrecht geht, ziehen Papas oft den Kürzeren. Zwar hätten Gerichte die Möglichkeit, Zwangsgelder zu verhängen, wenn Mütter das Besuchsrecht des Vaters nicht respektieren. Doch das ist Theorie. Detlef N. stellte drei Mal einen solchen Antrag. Entweder wurden sie abgelehnt oder gar nicht erst entschieden.



Das Bremer Institut für Geschlechter- und Generationenforschung befragte 3600 Trennungsväter - und kam zu dem Ergebnis, dass jeder zweite um den Umgang mit seinen Kindern kämpfen muss. In der Regel nehmen sie einen langjährigen Rechtsstreit auf sich, an dessen Ende nicht selten ein gerichtlich bestellter Gutachter die Frage aufwirft, ob nach so langer Zeit und allem, was geschehen sei, ein väterliches Umgangsrecht überhaupt noch dem Wohl des Kindes zuträglich wäre. Wieder ist der Mann der Dumme.



Wenn es darum geht, dem Partner das Kind streitig zu machen, scheint fast jedes Mittel recht. Professor Siegfried Willutzki, Ex-Vorsitzender des Familiengerichtstages, stellt fest, dass in 40 Prozent der Verfahren wegen Sorge- und Umgangsrecht der eine Partner dem anderen vorwirft, das Kind sexuell missbraucht zu haben. In 95 Prozent der Fälle erweise sich das als falsch.



Doch bis die Unschuld erwiesen ist, müssen die Betroffenen mit dem Stigma "Kinderschänder" leben. So hat es der Hamburger Norbert H. (36) erfahren müssen. "Erst sollte ich meine Tochter nicht sehen, weil ich unzuverlässig sei. Dann hieß es, ich würde ihr erlauben, nicht kindgerechte Filme zu sehen. Als das alles vor Gericht nicht standhielt, kam meine ,Ex' mit dem Vorwurf, ich hätte Britta sexuell missbraucht." Monatelang musste danach jeder Vater-Mutter-Kontakt unter behördlicher Aufsicht stattfinden - bis Gutachter und Richter zu dem Ergebnis kamen, die Anschuldigungen seien unhaltbar.



Norbert H. hat seine Tochter schon seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Als nach fünf Jahren endlich eine Einigung über das Umgangsrecht erzielt wurde, bat Britta ihn, sie zufrieden zu lassen. "Ich weiß, dass meine Ex-Frau sie beeinflusst hat. Aber ich akzeptiere das", sagt er mit tränenerstickter Stimme. "Die Kleine soll nicht auch noch von mir unter Druck gesetzt werden."



Was vielen Vätern in dieser Lage bleibt, ist die Hoffnung, dass das Kind eines Tages von selbst wiederkommt. Bei Michael P., einem Musiklehrer (47) aus Scheeßel, ist dieser Wunsch in Erfüllung gegangen. Nachdem er sechs Jahre keine Chance hatte, seine Tochter zu sehen, klingelte eines Tages das Telefon. Ein 14-jähriges Mädchens fragte nach ihrem Vater. "In diesem Sommer waren wir sogar zusammen im Urlaub", so der gebürtige Hamburger.



Doch bei allem Glück, ist Pfennig auch traurig. "Ich kann spüren, wie unheimlich und suspekt es für sie immer noch ist, in meiner Nähe zu sein." Doch die Hoffnung, dass sich irgendwie eine Vater-Tocher-Beziehung entwickelt, gibt er nicht auf.

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Datum:  16.9.2006
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