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SCHANZEN-KRAWALLE

Peinliches Saufgelage: Polizisten feierten in Hamburger Hotel

Steigenberger Hotel Treudelberg

Foto: Marius Röer

Die Beamten einer Hundertschaft waren am vergangenen Wochenende in dem Vier-Sterne-Hotel im Norden Hamburgs untergebracht, weil sie ihre Kollegen bei einer Demonstration im Schanzenviertel unterstützen sollten. Dort hatten am Sonnabend rund 800 Menschen gegen Polizeigewalt und staatliche Repression protestiert.



Nach dem Ende ihres Einsatzes gegen 23.00 Uhr seien Polizisten biertrinkend und grölend durch die Flure des Golfhotels getaumelt, hätten eine Hochzeitsgesellschaft gestört und Hotelangestellte verbal attackiert, bestätigte ein Polizeisprecher. „Wenn ich Hotelgast gewesen wäre, hätte ich wohl die 110 angerufen.“ Ein betrunkener Beamter soll sich sogar übergeben haben.



Hamburgs Polizeipräsident Werner Jantosch sei „stinksauer“ gewesen und habe sich bei dem Hotel entschuldigt, berichtete der Sprecher. „Die Veranstalter haben hanseatisch gelassen reagiert - weil es ein Einzelfall war.“ Die Polizei habe in dem Quartier schon häufiger Zimmer für Kräfte von außerhalb gebucht.



Wenn Hamburg Beamte aus anderen Bundesländern anfordere, müssten diese „nach bestimmten Kriterien“ untergebracht werden, erläuterte der Sprecher. „Sie können nicht mit 100 Leuten in einer Turnhalle schlafen.“ Das Hotel müsse zentral gelegen sein - und ermöglichen, dass alle Beamte samt des Fahrzeugparks gemeinsam untergebracht sind. „Es gibt in Hamburg nicht so viele Hotels, wo man das machen kann.“



Das Vier-Sterne-Hotel liegt im Naturschutzgebiet Alstertal. Im Internet wirbt die Nobelherberge mit einem Meisterschaftsgolfplatz, einem Höchstmaß an Service - und einem garantiert „unvergesslichen Aufenthalt“.



Bei den Polizisten aus Sachsen-Anhalt handelt es sich um Angehörige der Landesbereitschaftspolizei. Deren Leitung in Magdeburg habe sich in einem Brief an die Hamburger Polizei für das Verhalten der Beamten entschuldigt, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Martin Krems, am Donnerstag. Ob Disziplinarverfahren eingeleitet werden, sei noch nicht entschieden.



Die Polizisten hatten laut Medienberichten zwar keine Rufbereitschaft und mussten daher auch nicht sofort wieder einsatzbereit sein. Dass sie sich betrinken, ist dennoch verboten: Ihre „Funktionsfähigkeit“ muss gewährleistet sein.

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Datum:  29.7.2010
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