Es ist eine brisante Liste, die der Präsident des Landgerichts Hamburgs an die Justizbehörde geschickt hat: Neun Fälle seit 2003, in denen Gefangene erfolgreich gegen ihre Haftanstalt geklagt haben - und die Gefängnisleitung die Urteile einfach ignoriert hat. Die Liste habe "keinen Anspruch auf Vollständigkeit", betont Präsident Kai-Volker Öhlrich.
Einige der Fälle: Ein Gefangener will in den offenen Vollzug. Die Strafvollstreckungskammer verpflichtet die Justizvollzuganstalt (JVA) Fuhlsbüttel, ihn zu verlegen. Zwei Beschlüsse (Mai und September 2006) ergehen, trotzdem bleibt der Mann im geschlossenen Vollzug.
Ein anderer Gefangener sollte nach Überzeugung der Richter bereits im Januar 2003 in den offenen Vollzug, Fuhlsbüttel solle seinen Antrag "neu bescheiden", sprich genehmigen. Nichts passiert. Im Dezember 2004 verpflichtete das Landgericht die Haftanstalt, den Mann endlich in den offenen Vollzug zu verlegen ("Ermessensreduzierung auf null"). Die Richter rügen: "Die Vollzugsbehörde ist ihrer gerichtlichen Verpflichtung über Jahre nicht nachgekommen."
Im April 2005 teilten Mitarbeiter der JVA Fuhlsbüttel den Richtern sogar mit, ein Beschluss (Gefangener raus aus der Iso-Station) sei umgehend ausgeführt worden. Tatsächlich war der Mann weitere elf Tage isoliert. "Es ist erschreckend, dass ausgerechnet die Justizbehörde sich nicht an Recht und Gesetz hält", sagt der rechtspolitische Sprecher der GAL-Fraktion, Till Steffen. Er hatte im März in einer Anfrage nach nicht umgesetzten Gerichtsbeschlüssen gefragt. Damals hatte die Behörde nur einen Fall eingeräumt.
Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU), derzeit im Urlaub, lasse die Vorwürfe prüfen, so sein Mitarbeiter Boris Falk. Dass seine Behörde gelegentlich gegen Richtersprüche verstößt, weiß der Senator: "Das Thema wurde bereits auf einem Treffen von Richtern und Vertretern der Justizbehörde am 29. November 2005 eingehend erörtert", schreibt der Präsident.