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Ärger für Richter »Unpünktlich«

Er wollte besonders sorgfältig sein, verlor dabei jedoch die wichtigen Fristen aus den Augen: Weil Richter Karsten Wißmann (61) es vor lauter Gründlichkeit nicht schaffte, seine Urteile rechtzeitig schriftlich zu begründen, müssen nun voraussichtlich ganze sieben Verfahren neu aufgerollt werden. Denn: Fehlende schriftliche Begründungen sind ein absoluter Revisionsgrund. Davon betroffen ist jetzt auch das Verfahren gegen zwei Polizisten, die im November 2002 eine Passantin während einer Bambule-Demo zusammengeschlagen haben sollen.



Weil er mit seinen Urteilsbegründungen stark im Verzug war, hatte das Landgericht den Vorsitzenden der Kleinen Strafkammer 9 bereits im Dezember 2005 von allen laufenden Verfahren entbunden. Wißmann sollte sich nur noch auf die ausstehenden Urteilsbegründungen konzentrieren. Nächtelang feilte der Richter an den Schriftsätzen, trotzdem reichte die Zeit nicht. Warum? "Sein innerer Maßstab war sehr hoch", so Gerichtssprecherin Sabine Westphalen, "er hat sich von seinem Hang zum Perfektionismus hinreißen lassen."



Spätestens fünf Wochen nach der Urteilsverkündung muss ein Richter die schriftliche Begründung fertig gestellt haben, so schreibt es die Strafprozessordnung vor. Bei großen Verfahren verlängert sich die Frist. Im Fall der Polizisten hätte Wißmann die Begründung seines Urteils (zwölf und zehn Monate zur Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und der Verfolgung Unschuldiger) am 10. Februar vorlegen müssen. Die Beamten hatten Revision eingelegt. "Der Richter leidet sehr darunter, dass es ihm trotz aller Anstrengungen nicht gelungen ist, einzelne Urteile rechtzeitig zu begründen", so Westphalen. Für die junge Frau, die von Polizeiknüppeln verletzt wurde, ist das eine enorme Belastung. Sie hatte gehofft, das Verfahren nach Amts- und Landgerichtsurteil endlich hinter sich zu lassen. Richter Wißmann beantragte inzwischen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand.

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Datum:  1.3.2006
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