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Rauchverbot: CDU dagegen, GAL dafür

Nun rauchen wieder die Köpfe

Streit ums Rauchverbot: Das sagen die Hamburger

Es qualmen die Köpfe in der schwarz-grünen Koalition zum Thema Rauchverbot. Hinter verschlossenen Türen wird fieberhaft nach einer Lösung gesucht, um die unterschiedlichen Standpunkte zum Nichtraucherschutz unter einen Hut zu bringen. Wie berichtet, hat sich die CDU gegen ein generelles Rauchverbot ausgesprochen (MOPO berichtete). Jetzt sitzt den Verhandlungsführern die Zeit im Nacken. Bis Dienstag nächster Woche muss ein Kompromiss gefunden werden, damit ein neues Gesetz bis zum 1. Januar verabschiedet werden kann, wie es das Bundesverfassungsgericht (BVG) vorgegeben hat. Die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen zum Rauchverbot.



- Warum muss ein neues Gesetz her? Mitte vergangenen Jahres entschied das BVG, dass die Länder bis Januar 2010 neue Regeln zum Nichtraucherschutz verabschieden müssen - die bisherigen Regelungen wurden als nicht verfassungskonform angesehen, da sie kleine Eckkneipen benachteiligten, die keinen seperaten Raum für Raucher einrichten können. Seitdem darf in Eckkneipen wieder geraucht werden.



- Was wollen CDU und GAL? Auf dem Parteitag der Grünen wurde ein absolutes Rauchverbot beschlossen, die Fraktion allerdings ist zu Kompromissen bereit, fühlt sich aber dem Parteitagsbeschluss verpflichtet. Die CDU will Ausnahmen erlauben. Begründung: Es bestehe die Befürchtung, dass kleine Eckkneipen wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen, wenn dort ein Rauchverbot ausgesprochen wird. Zudem wollen einige in der CDU den Eindruck vermeiden, Bürger in allen Lebenslagen gängeln zu wollen. Mehrere Treffen zwischen CDU und GAL blieben bislang erfolglos.



- Wie sieht die Lage in den anderen Bundesländern aus? Ein absolutes Rauchverbot wird nur im Saarland unter CDU, FDP und Grünen angestrebt. Alle anderen befürworten Ausnahmen unterschiedlicher Art bzw. haben diese bereits beschlossen. Einzig Thüringen und Hessen werden vermutlich erst nach dem ersten Januar eine Gesetzgebung vorlegen. Und eventuell Hamburg, falls Schwarz-Grün sich nicht einigen kann.



- Was passiert, wenn Hamburg zum 1. Januar kein neues Gesetz hat? Dann wird das aktuelle, als verfassungswidrig geltende Gesetz weiter greifen. Allerdings ohne Konsequenzen. "Das BVG verteilt ja keine Knöllchen. Aber es wird verärgert auf Hamburg blicken", so Harald Krüger, Verhandlungsführer der CDU.



- Wie geht's es nun weiter? CDU und GAL haben sich gestern erneut zu einem Gespräch getroffen. Ob es zu einem Ergebnis gekommen ist, blieb unklar. Nächste Woche Dienstag läuft die Anmeldefrist für die Bürgerschaftssitzung am 9. Dezember aus. Dann ist Winterpause bis zum 20. Januar. "Es ist das Wesen einer Koalition, Kompromisse zu finden, und ich bin zuversichtlich, dass wir das rechtzeitig schaffen", meint Krüger.

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Datum:  18.11.2009
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