Wegen unsportlichen Verhaltens von Zuschauern ist der HSV vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Beim Spiel gegen Mainz am 28. November wurde nach DFB-Angaben im Hamburger Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet. Auch im Spiel zwischen dem VfB Stuttgart und dem HSV am 13. Februar 2010 seien HSV-Anhänger unmittelbar vor dem Beginn mit dem Entzünden einer Rauchbombe aufgefallen. Die Begegnung konnte erst mit zweiminütiger Verzögerung angepfiffen werden. (dpa)