Doch der Streit, den Roger Kusch in dieser Woche über die Einstellung von Richtern vom Zaun gebrochen hat, stellt alles bisher da Gewesene in den Schatten. Das vehemente Eintreten des Justizsenators für die aktive Sterbehilfe, der Zoff mit den Notaren - alles Peanuts. Diesmal überspannt Kusch den Bogen.
Es ist schon ein einmaliger Vorgang, wenn die Spitzen der Hamburger Gerichte und der Staatsanwaltschaft gemeinsam Alarm schlagen. Andererseits ist es kein Wunder: Denn Kusch will ihnen elementare Rechte nehmen, nämlich das uneingeschränkte Vorschlagsrecht für die Einstellung von Richtern und Staatsanwälten. Auch wenn die Justizbehörde es nicht wahrhaben will: Das riecht ganz gewaltig nach dem Versuch politischer Einflussnahme. Dabei ist die Gewaltenteilung zwischen Justiz und Gesetzgeber im Grundgesetz fixiert.
Aber auch die Art und Weise, wie der Justizsenator diese einschneidende Maßnahme kommunizierte, spricht für sich. Angeblich ohne vorherige Rücksprache mit den Betroffenen, per Ordre de Mufti. Das ist zumindest mieser Stil. Die Juristen sprechen von einer "Nacht- und Nebelaktion des Dr. Kusch" und wettern über "offenen Rechtsbruch".
Kaum vorstellbar, dass sich die Wogen zwischen dem Justizsenator und den Gerichtspräsidenten je wieder glätten lassen. GAL-Fraktionschefin Christa Goetsch liegt daher richtig, wenn sie vermutet: "Das Vertrauensverhältnis zwischen Justiz und Senator ist zerstört."
Mehr als fraglich ist auch, ob der Bürgermeister wirklich glücklich über den jüngsten Coup seines umtriebigen Justizsenators ist. Oder ob in ihm langsam vielleicht die Erkenntnis reift, dass Kusch am Ende fast so unkontrollierbar werden könnte wie einst Ex-Innensenator Ronald Schill?