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Urteil: Schily muss Nebeneinkünfte offenlegen

Leipzig - Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily ist mit seiner Klage gegen die präzise Offenlegung seiner Nebeneinkünfte vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

Schily und sein ebenfalls klagender SPD-Kollege Volker Kröning hatten sich bislang geweigert, die Honorare aus ihren Anwaltstätigkeiten präzise der Bundestagsverwaltung zu melden. Der 6. Senat stellte am Mittwoch fest, dass sie damit ihre Pflichten verletzt haben. Allerdings müssen sie Ordnungsgelder, die ihnen Bundestagspräsident Norbert Lammert auferlegt hatte, nicht zahlen. Bei der verschiedenen Behandlung von Einzelanwälten wie Schily und Kröning sowie Anwälten in großen Sozietäten werde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, hieß es zur Begründung.

Schily erklärte im Prozess, aus seiner Sicht habe die Öffentlichkeit ein Recht zu erfahren, womit die Abgeordneten ihr Geld verdienen. «Was ich nicht für nötig erachte ist, dass offengelegt wird, welche Honorarvereinbarung mit einem Anwalt geschlossen wird.» Ein Mandant müsse einem Anwalt vertrauen können, so wie ein Patient dem Arzt. Dieses Vertrauen werde erschüttert, wenn die Anwälte ihre Einkünfte Dritten detailliert offenbaren müssten. Zudem schrecke diese erzwungene Offenheit Berufstätige - wie Juristen - ab, sich in Parlamenten zu engagieren. Schily und Kröning werden dem neuen Bundestag nicht mehr angehören.

Die Bundesverwaltungsrichter entschieden, dass die Transparenzregeln für Abgeordnete so formuliert seien, «dass die Verschwiegenheit im Regelfall gewahrt wird». Der Bundestagspräsident hatte Schily wegen des Verstoßes gegen die Transparenzregeln ein Ordnungsgeld von rund 22 000 Euro auferlegt, Kröning sollte rund 15 000 Euro zahlen.

Der Anwalt des Bundestagspräsidenten, Christian Kirchberg, betonte, dass die einzelnen Summen gar nicht veröffentlicht werden. Vielmehr würden die Brutto-Einkünfte in Stufen - 1000 bis 3500, bis 7000 und mehr als 7000 Euro - unterteilt. Nur diese Stufen würden auch bekanntgemacht. Zudem seien die Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung, die als einzige von den genauen Summen Kenntnis bekämen, zum Schweigen verpflichtet. «Bisher haben die Veröffentlichungspflichten noch niemanden davon abgehalten, Bundestagsabgeordneter zu werden», sagte Kirchberg.

Der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Franz Bardenhewer, machte deutlich, dass die Transparenzregeln vom Bundesverfassungsgericht schon als verfassungskonform bestätigt wurden. Für problematisch hielten die Bundesverwaltungsrichter allerdings, dass Einzelanwälte und Anwälte, die großen, florierenden Sozietäten angehören, ungleich behandelt werden. Die ersteren sollen genaue Honorare nennen, bei letzteren reichten bislang allgemeinere Angaben. Das Bundestagspräsidium sei deshalb gehalten, baldmöglichst seine «gleichheitswidrige Haltung» zu ändern. (AZ.: BVerwG 6 A 1.08 und 6 A 3.09 - Urteile vom 30. September 2009)

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Datum:  30.9.2009
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