Leipzig - Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte bis ins kleinste Detail offenlegen. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach Klagen der scheidenden SPD-Parlamentarier Otto Schily und Volker Kröning entschieden.
Beide erzielten aber einen Teilerfolg: Sie müssen die Ordnungsgelder, die Bundestagspräsident Norbert Lammert ihnen auferlegt hatte, nicht zahlen. Schily und Kröning hatten sich dagegen gewehrt, dass der Bundestagspräsident Honorare aus ihren Anwaltstätigkeiten auf Euro und Cent genau wissen wollte. Die Transparenzregeln seien aber so formuliert, dass die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nicht verletzt werde, hieß es.
(AZ.: BVerwG 6 A 1.08 und 6 A 3.09 - Urteile vom 30. September 2009)