Berlin - Die Verhandlung über die Klagen gegen die Schließung des Berliner Flughafens Tempelhof vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist erneut unterbrochen worden.
Die Kläger stellten einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter und einen weiteren Richter, weil sie in der Nähe des innerstädtischen Flughafens wohnen. Aus Sicht der Kläger haben sie deshalb ein Interesse an der Schließung des Flughafens. Die Kläger wollen verhindern, dass der Senat den innerstädtischen Airport zum 31. Oktober 2007 stilllegt.
Der Vorsitzender Richter Jürgen Kipp, der auch Präsident des Gerichtes ist, wies die Vorwürfe zurück. Er sagte, er höre und sehe die Flugzeuge zwar, aber er fühle sich nicht belästigt. Ein Vertreter des Senats sprach von einem «missbräuchlichen Antrag».
Kurz nach Beginn war die Verhandlung ein erstes Mal unterbrochen worden. In diesem Fall hatten die klagenden Fluggesellschaften die Aussetzung des Verfahrens beantragt, weil die Deutsche Bahn am Vortag bei der Luftfahrtbehörde einen Antrag auf Übernahme der Betriebsgenehmigung gestellt hatte. Damit ergeben sich aus Sicht der Kläger andere Voraussetzungen. Das Gericht lehnte den Antrag ab.
Zur Verhandlung stehen eigentlich ein Dutzend Klagen gegen die Schließung des traditionsreichen Flughafens. Unklar ist, ob die Verhandlung am Dienstag mit einem Urteil zu Ende geht. Bis zum späten Vormittag war die Verhandlung in der Sache kaum vorangekommen. Gegen ein Urteil können Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.