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Streit um Flughafen Tempelhof vor Gericht

Berlin - Im Streit um die Schließung des Berliner Flughafens Tempelhof ringt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg um eine Entscheidung. Das Gericht erörterte ausführlich die Klagen von 13 Unternehmen, die in Tempelhof tätig sind und eine Stilllegung verhindern wollen.

Nach einem im August ergangenen Bescheid des Senats soll der traditionsreiche, 1923 eröffnete Flughafen zum 31. Oktober 2007 geschlossen werden. Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch offen. Gerichtspräsident Jürgen Kipp, der die Verhandlung führte, schloss nicht aus, die strittigen Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

Unterdessen gab die Bahn-Tochter DB Station & Service bekannt, den Flugbetrieb in Tempelhof übernehmen zu wollen. Dabei will sie mit dem deutsch-amerikanischen Investor Fred Langhammer zusammenarbeiten, der im Flughafengebäude ein Gesundheitszentrum einrichten möchte. Die Bahn will den Flugbetrieb in Tempelhof bis sechs Monate nach Inbetriebnahme des BBI übernehmen, das wäre nach jetziger Planung bis zum Jahr 2012.

Der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg als Gesellschafter hatten vereinbart, im Gegenzug zum Bau des Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) auf dem Areal des jetzigen Flughafens Berlin-Schönefeld die innerstädtischen Airports Tegel und Tempelhof zu schließen. Dass Tegel ein halbes Jahr nach der BBI-Eröffnung stillgelegt werden muss, wurde vom selben Gericht bereits als rechtskräftig bestätigt. Kipp sagte, die Schließung vom Tempelhof sei sehr viel schwieriger zu beurteilen.

Die Kläger, zu denen neben Linien-Airlines auch «Lufttaxi»- Unternehmen gehören, sehen sich durch den Schließungsbeschluss diskriminiert und in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Der freie Zugang zum Markt sei nicht mehr gewährleistet, wenn sie sich in Schönefeld ansiedeln müssten, trug Rechtsanwalt Norbert Kämper vor. «Wir haben Anspruch auf Unterbringung in Tempelhof», ergänzte Anwaltskollege Wolfgang Würfel für die Klägerseite.

Der Senat argumentierte, die Firmen seien gar nicht zur Klage befugt und deshalb auch nicht in ihren Rechten verletzt. «Wir sehen keine Diskriminierung von Fluggesellschaften», sagte Anwalt Remo Klinger. Er sprach von einem «ausführlich abgewogenen» Schließungsbescheid. Mietverträge müssten nicht unbefristet laufen.

Einem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gaben die Richter nicht statt. Hintergrund war der Antrag der Deutschen Bahn auf Übernahme der Betriebsgenehmigung für Tempelhof. Der bei der Berliner Luftfahrtbehörde eingegangene Antrag «wird jetzt intensiv geprüft», sagte die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Manuela Damianakis. Dies geschehe unabhängig von dem Gerichtsverfahren. Der Senat halte an der Schließung Tempelhofs fest. Diese sei notwendig, um die Rechtsgrundlage für den BBI nicht nicht zu gefährden.

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Datum:  19.12.2006
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Julia Sextl

Relativ häufig muss ich kurzfristig ein Taxi bestellen, um noch pünktlich zu einem Termin zu kommen. Meistens stehe ich schon auf der Straße, wenn der Wagen