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Prozess um Asylbewerber-Tod: Polizisten bestreiten Vorwürfe

Dessau - Im Prozess um den qualvollen Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle haben die beiden angeklagten Polizisten die Vorwürfe im Wesentlichen bestritten.

Ein 46 Jahre alter damaliger Dienstgruppenleiter gab zu Prozessbeginn am Landgericht Dessau zwar zu, den Warnton des Rauchmelders der Gewahrsamzelle abgestellt zu haben. Er bestritt am Dienstag aber, sich nicht rechtzeitig auf den Weg zur Zelle begeben zu haben. «Nach dem Öffnen der Tür schlug uns schwarzer Qualm und beißender Rauch entgegen. Man konnte weder atmen noch was sehen, es ging nichts mehr», sagte der Angeklagte.

Der 21 Jahre alte Asylbewerber aus Sierra Leone war im Januar 2005 in einer Polizeizelle in Dessau gestorben. Trotz Fesselung an Händen und Füßen soll er mit einem Feuerzeug einen Brand ausgelöst haben. Der damalige Dienstgruppenleiter soll den Rauchmelder ignoriert, sein Kollege zuvor ein Feuerzeug bei dem Afrikaner übersehen haben. Gutachter kamen zu dem Schluss, dass Jalloh noch leben könnte, wenn ihm rechtzeitig geholfen worden wäre. Der Afrikaner war festgenommen worden, weil er in alkoholisiertem Zustand Frauen belästigt und Widerstand gegen Polizisten geleistet haben soll.

Der Dienstgruppenleiter entschuldigte sich zu Beginn des Prozesses: «Ich möchte sagen, dass ich zutiefst bedaure, das was am 15. Januar 2005 geschehen ist und dass es mir nicht vergönnt war, das Leben von Oury Jalloh zu retten.» Sein ebenfalls angeklagter damaliger Kollege bestritt, ein Feuerzeug bei dem Opfer übersehen zu haben.

Der ehemalige Dienstgruppenführer muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen verantworten, sein 44 Jahre alter Kollege wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Die Mutter des Opfers tritt als Nebenklägerin auf. Die Afrikanerin konnte den Prozess nur unter äußersten psychischen Anstrengungen verfolgen. Sie wurde von Weinkrämpfen geschüttelt.

Die Anwälte der Frau bezeichneten die Anklageschrift als eine Hypothese, da für sie unklar ist, wie der an Armen und Beinen gefesselte Asylbewerber das Feuer entzünden konnte. Oberstaatsanwalt Christian Preissner sagte: «Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er das Feuer entzündet hat, aber nicht, dass er an sich selbst Feuer gelegt hat. Das wäre absurd.»

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Datum:  27.3.2007
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Julia Sextl

Relativ häufig muss ich kurzfristig ein Taxi bestellen, um noch pünktlich zu einem Termin zu kommen. Meistens stehe ich schon auf der Straße, wenn der Wagen