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Abgeordneten-Nebeneinkünfte auf dem Prüfstand

Leipzig - Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat sich am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Praxis zur Offenlegung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten gewehrt.

Schily klagte in Leipzig gemeinsam mit seinem SPD-Kollegen Volker Kröning gegen die Forderung des Bundestagspräsidenten, seine Einkünfte als Anwalt detailliert zu melden. Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu erfahren, womit die Abgeordneten ihr Geld verdienen, sagte Schily. «Was ich nicht für nötig erachte ist, dass offengelegt wird, welche Honorarvereinbarung mit einem Anwalt geschlossen wird.» Das verletze die anwaltliche Schweigepflicht. Ein Urteil sollte noch am Mittwochabend fallen.

Der Bundestagspräsident hatte Schily wegen des Verstoßes gegen die Transparenzregeln ein Ordnungsgeld von rund 22 000 Euro auferlegt, Kröning sollte rund 15 000 Euro zahlen. Beide gehören dem neuen Bundestag nicht mehr an. «Ich glaube, dass wir Parlamente brauchen, in denen viele Berufe vertreten sind», sagte Schily. Parlamente müssten ein «Spiegelbild der Gesellschaft» sein. Berufstätige dürften nicht abgeschreckt werden. Die geforderte Mitteilung seiner Anwaltshonorare erschüttere das Vertrauen der Mandanten.

Der Anwalt des Bundestagspräsidenten, Christian Kirchberg, hielt dagegen, dass die einzelnen Summen gar nicht veröffentlicht werden. Vielmehr würden die Brutto-Einkünfte in Stufen unterteilt. Nur diese Stufen würden auch bekanntgemacht. Zudem seien die Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung, die als einzige von den genauen Summen Kenntnis bekämen, zum Schweigen verpflichtet. «Bisher haben die Veröffentlichungspflichten noch niemanden davon abgehalten, Bundestagsabgeordneter zu werden», sagte Kirchberg.

Der Vorsitzende Richter des 6. Senat, Franz Bardenhewer, machte deutlich, dass die Transparenzregeln vom Bundesverfassungsgericht schon als verfassungskonform bestätigt wurden. Allerdings seien die Karlsruher Richter nicht auf Sonderfälle eingegangen. Schily hatte angeführt, dass bei sehr wenigen Mandaten aus den Honorar-Angaben leicht Rückschlüsse auf die Klienten gezogen werden könnten - selbst wenn sie anonymisiert werden. Für problematisch hielten die Bundesverwaltungsrichter auch, dass Einzelanwälte und Anwälte, die großen Sozietäten angehören, ungleich behandelt werden. Die ersteren sollen genaue Honorare nennen, bei letzteren reichen allgemeinere Angaben.

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Datum:  30.9.2009
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