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PROTOKOLL-SKANDAL

Redet Kusch sich um Kopf und Kragen?

Dder Querschläger des Senats, Justizsenator Roger Kusch (CDU), steht erneut unter Beschuss. Diesmal geht es um die Protokoll-Affäre zu illegal weitergeleiteten Zeugenaussagen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Feuerbergstraße (PUA). Hamburgs oberster Gesetzeshüter gibt unumwunden zu: Er wusste von der Existenz eines dieser Protokolle in seiner Behörde. SPD und GAL schäumen: "Herr Kusch hat sich von Recht und Gesetz verabschiedet." Und auch der Staatsrechtler Ulrich Karpen (CDU) kommt zu ganz anderen Bewertungen als sein Parteikollege Kusch.



Die Justizbehörde hatte unaufgefordert ein PUA-Protokoll aus der Senatskanzlei bekommen - es handelte sich dabei um Kuschs eigene Zeugenvernehmung.



Hätte die Behörde dieses Protokoll haben dürfen?



Kusch sagt: "Ja. Materiell durfte ich das Protokoll haben. Selbst ein einfacher Bürger kann eine Einsicht beantragen." Allerdings hatte Kusch keine Einsicht beantragt. Dazu stellt der Staatsrechtler Ulrich Karpen (CDU) klar: "Wer wie Herr Kusch vernommen wurde, darf laut PUA-Gesetz seine eigenen Aussagen einsehen. Allerdings nicht das komplette Protokoll, sondern nur seine eigene Aussage. Sie hätte vom PUA-Arbeitsstab direkt an den Senator adressiert sein müssen und nicht wie hier an die Justizbehörde oder an die Senatskanzlei.



Wie reagierte Kusch auf die Zusendung des Protokolls?



Kusch: "Ich dachte, die Zusendung sei eine kleine Wiedergutmachung für die inakzeptable Behandlung meiner Person im PUA."



Wie bewertet Kusch die Versendung?



"Ob es korrekt war, kann ich nicht beurteilen. Wir haben dieses Protokoll aus der Senatskanzlei. Wenn der PUA das Protokoll an die Senatskanzlei geschickt hat, mit der Bitte um eine Weiterleitung, dann wäre das richtig gewesen." Diese Bewertung nimmt Rechtsexperte Karpen etwas anders vor: "Der PUA-Arbeitsstab hätte das Protokoll direkt an den Senator adressieren müssen und nicht an die Justizbehörde oder an die Senatskanzlei."



Warum behielt die Behörde das Protokoll zuerst?



Kusch äußert dazu eine eigenwillige rechtliche Sicht: "Wir hätten es gar nicht zurückgeben müssen. Sobald es bei uns war, waren wir materiell berechtigt, es zu besitzen." Dazu Karpen: "Die Behörde hätte das Protokoll zurückgeben müssen. Nur der Senator nicht. Jeder Mitarbeiter sollte sofort seinen Vorgesetzten informieren, wenn solche Protokolle auftauchen. Dann müsste mit dem PUA Rücksprache gehalten werden, warum es an die Behörde verschickt wurde. Oder man hätte das Protokoll gleich zurückgeben, vernichten oder an den Senator weitergeben müssen."



Wurde in der Justizbehörde mit dem Protokoll gearbeitet?



Kusch: "Ja. Das Protokoll, das ja meine eigene Vernehmung betraf, wurde mit Blick auf die Stellungnahme vor dem Amtsgericht (Anm. d. Red.: Hier wird ein Beugehaftantrag gegen Kusch geprüft) von einem Mitglied meines Stabes gelesen." Auch das sieht Karpen anders: "Wenn etwas entgegen den gesetzlichen Vorschriften in der Behörde zirkuliert, wo es nicht hingehört, dann muss die Behördenleitung informiert werden und sich darum kümmern, dass damit nicht gearbeitet wird."

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Datum:  16.3.2006
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Thomas Hirschbiegel

Aufschriften auf Firmenwagen sind immer wieder ein ergötzliches Thema. Jetzt stand ich am Eimsbütteler Markt hinter einem Transporter, auf dem stand: „Vor Ihnen fahren die Maler mit Freude am Beruf.“