Ein Gericht wird wohl über die Wahl Danial Ilkhanipours (27) entscheiden müssen: Jetzt sieht ein Verfassungsrichter einen Gesetzesverstoß! Zuvor hatte die Bundes-SPD das Verfahren als legal bezeichnet. Damit läuft alles auf ein Gerichtsverfahren hinaus. Außer die verfeindeten Lager einigen sich vorher. Doch danach sieht es immer weniger aus.
Zwar will der Eimsbütteler Kreisvorstand eine Mitgliederbefragung über Ilkhanipour, um ihn nach seiner umstrittenen Wahl zum Rücktritt zu zwingen. Doch Ilkhanipour denkt gar nicht daran, sich an das Ergebnis einer solchen Abstimmung zu halten: "Es ist nicht einzusehen, dass unverantwortliche Funktionäre die Partei in eine überflüssige Auseinandersetzung treiben. Ich gedenke in keinem Fall auf mein Mandat zu verzichten", sagte Ilkhanipour.
Gestern Abend tagten die Kreischefs. Sie wollen für eine Mitgliederbefragung die Unterstützung des Landesvorstands gewinnen. Morgen wird der sich dann der Sache annehmen. Auch auf der Agenda: die Wahlanfechtung des SPD-Distrikts Stellingen. Der hält die Wahl für rechtswidrig, weil drei Delegierte weniger als ein Jahr in der SPD waren (MOPO berichtete). Dem hatte die Bundes-SPD widersprochen. Jetzt hat Ulrich K. Preuß, Verfassungsrichter aus Bremen, die Sichtweise Stellingens gestärkt. In einem Gutachten beurteilt der ehemalige Berliner Professor die Delegiertenwahl als einen "rechtlich relevanten Gesetzesverstoß", der die "Gültigkeit der Wahl" berühren könnte. Ob und wie die Wahl deshalb wiederholt werden muss, dürfte bald ein Parteigericht entscheiden.