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NPD-Lehrerin

Die rechtsextreme Lehrerin Karin S. und ihr Ehemann Jochen werden in Zukunft wohl nicht wieder vor einer Schulklasse stehen. Er wurde entlassen und sie in die Verwaltung versetzt. Das ist eine große Erleichterung und Genugtuung. Denn wer kann schon die Hand dafür ins Feuer legen, dass diese beiden nicht hinter verschlossener Klassenzimmertür Migrantenkindern das Leben schwer machen. Manch einer mag sich ärgern, dass Karin S. mit ihrer braunen Gesinnung nicht ganz aus dem Schuldienst entlassen wurde. Statt dessen darf sie in der Verwaltung arbeiten. Doch eine Entlassung wäre rechtlich nicht so einfach. Dafür müssten wir einen neuen Radikalenerlass als gesetzliche Grundlage haben. Den gab es schon einmal in den 70er und 80er Jahren - und er führte vor allem beim unliebsamen politischen Gegner zu Berufsverboten. Damals traf das vor allem Sozialisten und Kommunisten. Rund 200 Linke wurden nicht eingestellt oder sogar entlassen. Die Gefahr: Ein solches Gesetz würde auch heute nicht nur gegen Nazis angewandt. Es könnte auch ermöglichen, dass ein G-8-Blockierer nicht in den Schuldienst darf. Das kann nicht das Ziel sein.

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Datum:  12.6.2007
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