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Alkoholverbot auf dem Kiez

Koma-Trinken, prolliges Gegröle, die Ecken-Pinkelei, das nervt. Auch auf dem Kiez. Und wenn übermäßige Sauferei auch noch in Gewalt umschlägt, muss die Polizei handeln. Kann sie aber auch - nicht zuletzt das Sicherheits- und Ordnungsgesetz gibt ihr dazu alle Möglichkeiten. Umso absurder, das nun diskutierte Alkoholverbot auf St. Paulis und anderen Straßen der Stadt. Ein Fest auf dem Spielbudenplatz, Alstervergnügen oder Stuttgarter Weinfest - abfüllen staatlich erlaubt. Vorm Supermarkt oder auf der Reeperbahn - volllaufen lassen staatlich verboten. Die Unterscheidung zwischen gutem und schlechtem Besäufnis macht die ganze Hilflosigkeit (und Doppelmoral) der Politik deutlich. Zumal das Oberverwaltungsgericht Schleswig schon 1999 feststellte, dass auch die Nutzung eines Platzes zum Biertrinken zum "Gemeingebrauch" zähle und nicht verboten werden könne. Doch selbst wenn: Wer soll ein Alkoholverbot eigentlich kontrollieren? Sind Menschen weniger aggressiv, wenn sie sich zu Hause die Kante geben und danach erst auf den Kiez gehen? Ja, der Kiez hat ein Gewaltproblem. Doch das löst man nicht mit einem Saufverbot - sondern nur mit einem konsequenten polizeilichen Vorgehen gegen die Schläger.

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Datum:  15.9.2007
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