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Abschleppen in Hamburg

Parken auf Bürgersteig oder Radweg, auf dem Behindertenparkplatz oder in der Feuerwehreinfahrt - dass dort Falschparker an den Haken kommen, ist völlig in Ordnung. Dass die Polizei nun allerdings Autos abschleppt, weil der Parkschein abgelaufen oder die eingestellte Zeit der Parkscheibe überschritten ist, ist nichts anderes als dreiste Abzocke ohne den Hauch einer Legitimation. Wohl gemerkt: Wir reden hier nicht über Dauerparker ohne Parkschein, sondern über Autofahrer, die nur 'ne Stunde oder zwei länger beim Shoppen waren oder im Wartezimmer des Arztes festsaßen. Hier darf die Stadt gerne das Knöllchen mit einem Zuschlag versehen - ein bisschen Strafe muss ja sein. Ein ordentlich abgestelltes Auto kann aber kaum den Verkehr behindern, gehört deswegen auch nicht in den Autoknast verschleppt.

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Datum:  9.11.2005
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Thomas Hirschbiegel

Aufschriften auf Firmenwagen sind immer wieder ein ergötzliches Thema. Jetzt stand ich am Eimsbütteler Markt hinter einem Transporter, auf dem stand: „Vor Ihnen fahren die Maler mit Freude am Beruf.“