Der CDU-Senat wollte mit dem Kopf durch die Wand, setzte sich sogar über einen Volksentscheid hinweg. Doch spätestens jetzt entwickelt sich der umstrittene Verkauf der städtischen Kliniken des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) an den privaten Investor Asklepios zum Bumerang. Nach heutigem Stand wollen laut Gewerkschaft ver.di etwa 1800 der fast 11500 Mitarbeiter von ihrem Rückkehrrecht zur Stadt Gebrauch machen. Und täglich werden es mehr. Jetzt hat das Personalamt ein dickes Problem. Längst nicht für jeden hat die Stadt Verwendung. Obendrein rollt eine gewaltige Kostenlawine auf Hamburg zu. Der Klinik-GAU - die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was heißt Rückkehrrecht? Im Jahr 1995 wurde im Hamburgischen Krankenhausgesetz festgeschrieben, dass die Beschäftigten im Falle eines Verkaufs des LBK ein Rückkehrrecht zur Stadt haben. Die Stadt hat sich damit verpflichtet, den Rückkehrern einen Job anzubieten. "Für uns war dieser Passus eine Privatisierungsbremse. Und nun muss das Personalamt der Stadt die Suppe auslöffeln, die ihr der CDU-Senat durch die Privatisierung eingebrockt hat", so ver.di-Chef Wolfgang Rose.
Welche Fristen gibt es? Die Beschäftigten haben ein halbes Jahr Zeit, von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch zu machen. Für die meisten läuft diese Frist am 9. Juli aus. Die Stadt wiederum hat nach Eingang des Antrags ein Jahr Zeit, den Rückkehrern einen Job anzubieten. Im Januar 2008 muss die Stadt die ersten Asklepios-Beschäftigten in anderen Arbeitsbereichen einsetzen.
Welche Berufsgruppen müssen untergebracht werden? Von den 1800 bisherigen Rückkehrern sind rund 400 Ärzte, Schwestern und Pfleger. Hinzu kommen Beschäftigte aus den Laborbetrieben, Handwerker aus dem technischen Dienst, Verwaltungsfachleute (etwa aus dem Personalmanagement), Reinigungskräfte und Küchenpersonal. Die Stadt muss ihnen eine Vergütung ihrer jetzigen Entgeltgruppe gewährleisten. Ärzte könnten z. B. in den öffentlichen Gesundheitsdienst wechseln oder Schuleingangsuntersuchungen durchführen.
Was machen die Rückkehrer in der Zwischenzeit? Die Rückkehrer sind noch für ein Jahr bei Asklepios beschäftigt - bis die Stadt ihnen einen neuen Job anbieten muss. Sollte es im Anschluss keinen Job geben, muss die Stadt dennoch Lohn zahlen.
Droht den Rückkehrern die Entlassung? "Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Dazu gibt es die politische Absicherung durch das Wort des Bürgermeisters", sagt ver.di-Chef Rose. Volker Bonorden, Leiter des Personalamts der Stadt, betont jedoch: "Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sinnentleerte Arbeitsplätze zu schaffen." Im Klartext: Eine Krankenschwester kann nicht erwarten, auch bei der Stadt ihren Job weiterhin ausüben zu können. Schließlich betreibt Hamburg kein allgemeines Krankenhaus mehr. Bonorden: "Es kann keine Wunschlisten geben." Rückkehrer müssten zum Beispiel damit rechnen, bei Bedarf auch als "Springer" in verschiedenen Behörden eingesetzt zu werden.
Welche Kosten kommen auf die Stadt zu? Allein 1800 Rückkehrer würden den Hamburger Haushalt nach Berechnungen der Gewerkschaft mit rund 90 Millionen Euro belasten - und das in jedem Jahr! Zwar muss Asklepios für jeden, der wieder zur Stadt geht, einmalig 25000 Euro an die Stadt überweisen. Doch die Gesamtsumme ist auf 15 Millionen gedeckelt. Dieser Stand ist längst erreicht.