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Stuttgart entscheidet über Steuersünder-Daten

Stuttgart - Baden-Württembergs Landesregierung will an diesem Montag über den koalitionsintern umstrittenen Kauf von Steuersünder-Daten entscheiden.

Dabei geht es um weitere Daten zu Geldanlagen in der Schweiz neben jener CD, für deren Ankauf Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Bund bereits grünes Licht gegeben hat. Außerdem sind auch Bayern Bank-Daten angeboten worden.

Auf einer außerordentlichen Sitzung will das Landeskabinett in Stuttgart die Kontroverse zwischen CDU und FDP beilegen. CDU-Finanzminister Willi Stächele will die seinem Haus angebotene CD kaufen, FDP-Justizminister Ulrich Goll und Parteifreunde lehnen dies ab. FDP-Wirtschaftsminister Ernst Pfister schlug in der «Financial Times Deutschland» (Montag) vor, stattdessen die Verhandlungen mit der Schweiz über ein Doppelbesteuerungsabkommen zu beschleunigen. Der Informant soll für die Daten von 1700 mutmaßlichen Steuerhinterziehern eine halbe Million Euro verlangen.

Die Debatte um die juristische und moralische Rechtmäßigkeit eines solchen Ankaufs möglicherweise gestohlener Informationen durch den Staat ging auch außerhalb Baden-Württembergs weiter. Die Chefin der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit Homburger, sagte der «Bild»-Zeitung: «Auch Datendiebstahl ist eine Straftat.» Sie verlange, «dass die rechtsstaatlichen Grundlagen einwandfrei und die getroffenen Entscheidungen gerichtsfest sind». Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) sprach sich wie zuvor Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) gegen den Kauf aus, falls die Daten aus «dubiosen Quellen» stammen. Der CSU-Landesgruppen-Chef im Bundestag, Hans-Peter Friedrich, sagte der «Passauer Neuen Presse» (Montag): «Man kann nicht unmoralische Angebote annehmen mit der Behauptung, die Moral aufrecht erhalten zu müssen.»

Dagegen sprach sich der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Andreas Pinkwart für einen Ankauf aus. «Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt», sagte er der «Berliner Zeitung» (Montag). «Wenn der Weg rechtsstaatlich abgesichert ist, müssen die Finanzbehörden auch handeln.»

Unterdessen hat ein Lichtensteiner Gericht laut «Süddeutscher Zeitung» (Montag) eine frühere Tochter der LGT-Bank verurteilt, einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zu zahlen. Das Landgericht in Vaduz soll im Januar befunden haben, dass die damalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informierte, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren. Das Gericht soll dadurch die Möglichkeiten zur rechtzeitigen Selbstanzeige als beschnitten angesehen haben. Der Dieb hatte die Daten dem Bundesnachrichtendienst (BND) verkauft und damit die Steueraffäre in Gang gebracht, in deren Verlauf auch der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel verurteilt wurde. Die verklagte Gesellschaft hat laut Zeitung Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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Datum:  8.2.2010
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