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KRAFTWERK MOORBURG

Gericht stoppt Vattenfall-Trasse

Baumbesetzer protestieren gegen die Fernwärmeleitung

Foto: dpa

Der Energieversorger Vattenfall kann die umstrittene Fernwärmeleitung vom neuen Kraftwerk Moorburg nach Hamburg-Altona vorläufig nicht bauen. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) stoppte am Mittwoch in einem Eilverfahren auf Antrag der Umweltorganisation BUND die Bauarbeiten bis zu einer späteren Entscheidung in der Hauptsache, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Plangenehmigung für Vattenfall werde suspendiert, die aufschiebende Wirkung der Klage in der Hauptsache wieder hergestellt. Die Gründe für die Entscheidung teilte das Gericht nicht mit; sie werden erst in der kommenden Woche veröffentlicht.



Damit korrigierte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Januar. Die untere Instanz hatte dem BUND kein Klagerecht zugesprochen. Für die Fernwärmeleitung müssen rund 400 Bäume gefällt werden. Die geplante Rohrleitung soll heißes Wasser vom Kraftwerk Moorburg in das Hamburger Fernwärmenetz transportieren. Dagegen wehren sich verschiedene Umweltinitiativen und -organisationen vor Gericht sowie mit Baumbesetzungen und Demonstrationen. Die Umweltbehörde hatte Vattenfall im Juni 2009 die Genehmigung für die rund 12,2 Kilometer lange Leitung erteilt.



Ohne die Ableitung der Fernwärme könnte das Kohlekraftwerk Moorburg nicht die Umweltauflagen erfüllen und würde die Elbe übermäßig aufheizen. Deshalb hoffen die Demonstranten, mit ihren Aktionen den Bau des umstrittenen Kraftwerks insgesamt verhindern zu können. „Die Entscheidung des Gerichts ist für die Menschen und den Umweltschutz in Hamburg ein großer Erfolg“, sagte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. „Das Urteil ist ein deutliches Signal an die Behörde, dass öffentliche Grünanlagen in der Stadt besonders schützenswert sind und deshalb nicht ohne Bürger- und Verbandsbeteiligung zerstört werden dürfen.“



Ein Vattenfall-Sprecher erklärte, der Konzern werde in der kommenden Woche die Begründung für die Gerichtsentscheidung sorgfältig prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Bislang sei nicht absehbar, wie lange sich der Bau der Leitung verzögern könne.

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Datum:  24.2.2010
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