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KÖRPERVERLETZUNG

Geldstrafe für Neonazi

Neonazi

Foto: Ruega

Außerdem muss der Rechtsradikale seinem Opfer 300 Euro Schmerzensgeld zahlen, so das Urteil des Amtsgerichts Barmbek.



Hintergrund der Attacke vom 26. April 2009 war ein zufälliges Treffen im Stadtpark zwischen dem Angeklagten und einem Aussteiger (21) aus der rechten Szene. Unter Polizeischutz sagte dieser gegen seinen Ex-Kameraden aus: Er habe sich durch Christopher D. und dessen Begleiter bedroht gefühlt und mehrere seiner neuen Freunde aus dem linken Spektrum angerufen.



Als die Gruppierungen aufeinandertrafen, gingen die Rechten zum Angriff über. Einer der flüchtenden Jugendlichen fiel zu Boden, wurde von Christopher D. getreten. Der Angeklagte habe die neue Adresse des Aussteigers erfahren wollen, so der 15-Jährige. Zum Prozessauftakt am 22. Dezember war Christopher D. in Begleitung des NPD-Mannes Steffen Holthusen, einst Herausgeber der Neonazi-Postille "Hamburger Sturm", im Gericht erschienen. Gestern behauptete der Angeklagte, er habe "mit Politik nichts mehr am Hut". Die junge Richterin fand das "glaubwürdig".

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Datum:  9.1.2010
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