Dieser Satz und viele weitere über Mobbing und Gewalt stehen über die Schule Ratsmühlendamm auf den Internet-Seiten von "Schulradar". Jetzt klagt die Schulbehörde gegen die Betreiber des Portals und will die Streichung dieser Äußerung erwirken. Doch was dürfen Eltern und Schüler überhaupt zu Lehrern im Internet schreiben?
"Im Internet darf alles geäußert werden, was die Meinungsfreiheit erlaubt - es darf natürlich nicht unwahr sein", sagt Thorsten Feldmann. Er ist Medienanwalt in Berlin und vertritt unter anderem die Macher von "Spickmich". Er rät: Niemand sollte etwas veröffentlichen, was er nicht beweisen kann. Gibt es also keine Zeugen, so ist es gefährlich, zu behaupten, dass der Lehrer im Sportunterricht die Mädchen begafft.
Werturteile sind hingegen bis zur Grenze der Schmähkritik erlaubt. So darf unter Umständen ein anderer im Internet als "Dummschwätzer" bezeichnet werden - vorausgesetzt, man möchte damit einen Beitrag zu einer Sachdebatte leisten, denn dann handelt es sich um eine grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung. Aber auch hier gibt es eine Einschränkung: "Die Äußerung darf nicht ausschließlich darauf abzielen, den Betroffenen zu verletzen." Es müsse ein Sachbezug da sein, bei Eltern etwa die Sorge um ihre Kinder, die von dem Lehrer unterrichtet werden. Ausdrücklich nicht erlaubt sind Formalbeleidigungen ("A...loch") und Äußerungen über die Intim- und Privatsphäre des Lehrers.