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Stichwort: Das Zölibat

Hammelburg/Würzburg - Die Ehelosigkeit von Priestern wurde von der katholischen Kirche im 12. Jahrhundert durch Konzilsbeschluss eingeführt.

Das auch in einigen vor- und außerchristlichen Religionen geforderte Zölibat (lateinisch caelebs = unverheiratet) hat innerhalb des Christentums seine Ursprünge im 4. Jahrhundert. Das Neue Testament kannte noch keine Regelung dieser Art. In ihm wird nur die Ehelosigkeit «um des Himmelreichs willen» als Wert anerkannt.

Im frühen Christentum setzte sich dann aber die Vorstellung durch, dass Ehe und Dienst am Altar nicht vereinbar seien. Eine endgültige Regelung traf schließlich das 1139 zusammengetretene Konzil. Hoffnungen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) auf eine Änderung oder Aufhebung des Zölibatsgesetzes wurden von Papst Paul VI. 1967 mit der Enzyklika «Sacerdotalis caelibatus» zunichtegemacht. Papst Johannes Paul II. bekräftigte das Zölibat mehrfach. Sein Nachfolger Benedikt XVI. hält das Zölibat für einen «heiligen» Wert der Kirche. Er nannte es erst kürzlich ein Zeichen der völligen Hingabe an Gott. Die Kirche müsse an dieser Besonderheit des Priesteramtes festhalten.

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Datum:  13.3.2010
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