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KINDESENTZIEHUNG!

Nina (8) darf ihren Vater nicht sehen

Das hat es bisher nur ganz selten in Deutschland gegeben: In Pinneberg wurde gestern gegen eine Mutter ein Strafverfahren wegen Kindesentziehung eröffnet. Der 41-jährigen Schenefelderin Kerstin T. wird vorgeworfen, seit vier Jahren jeden Kontakt des Vaters zu der heute achtjährigen Nina (alle Namen geändert) zu vereiteln. Seit 2002 hat der Diplom-Informatiker Stefan Hofmann (42) sein Kind nur zwei Mal sehen können - und auch das nur mit Hilfe des Gerichts.



Der Krieg der Eltern um das Kind füllt inzwischen so viele Aktenordner, dass die Richterin gestern bei Prozesseröffnung nur meinte: "Dieser Fall ist ohne Worte." Eine Gutachterin soll geäußert haben, dass sie in all den Jahren "so etwas noch nicht erlebt" habe. Für die Mutter sei es inzwischen schon fast zur Lebensaufgabe geworden, den Vater dem Kind zu entfremden. Kerstin T. soll die Tochter in einen schweren Loyalitätskonflikt gestürzt haben. Bei einem der seltenen Treffen sagte Nina zum Vater angeblich: "Ich habe dich lieb - aber sag das nicht der Mama, sonst bekomme ich Schimpfe." Einer Erzieherin vom Kindergarten vertraute Nina an, wenn sie es wage, die Mutter nach dem Vater zu fragen, müsse sie sofort aufs Zimmer gehen.



Sechs Jahre zurück: Stefan Hofmann und seine Lebensgefährtin trennen sich. Die erste Zeit sehen sich Vater und Tochter noch regelmäßig. Als Stefan Hofmann dann aber 2002 eine neue Freundin findet, ändert sich plötzlich alles: Die Mutter soll von da an jeden weiteren Kontakt untersagt haben. Unzählige Male bemüht Stefan Hofmann daraufhin das Familiengericht. Immer wieder werden Umgangsregelungen getroffen, an die sich die Mutter aber laut Staatsanwaltschaft nie hält - auch nicht, als gegen sie ein Zwangsgeld verhängt wird. Die Staatsanwaltschaft spricht von "kindeswohlgefährdender psychischer Einflussnahme". Inzwischen sei es nämlich schon so weit, dass Nina Angst vorm Vater habe, ihn nicht mehr sehen wolle. Ihr wurde offenbar von der Mutter eingeredet, dass der Vater sie mit Gewalt der Mutter entreißen wolle.



Vor Gericht zeigte sich die Angeklagte, gegen die inzwischen auch ein Verfahren auf Sorgerechtsentziehung läuft, wenig einsichtig. Dem Vater gab sie die Schuld. Und auch den Behörden. "Mein Kind will den Vater eben nicht sehen. Ich kann es doch nicht zwingen." Auf die Frage, wie es denn so weit kommen konnte, dass das Kind solche Angst entwickelte, hatte sie keine Antwort.



Den Vorschlag der Richterin, die verfahrene Situation durch einen gerichtlichen Mediator klären zu lassen und das Strafverfahren auszusetzen, lehnte Stefan Hofmann als Nebenkläger ab. Nun wird wohl eine langwierige Beweisaufnahme beginnen. Kindergarten, Schule, Jugendamt und Gutachter werden aussagen müssen. Die MOPO wird dranbleiben.

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Datum:  1.11.2006
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