Der Verlagserbe und frühere Internet-Unternehmer Alexander Falk (40) muss wegen versuchten Betrugs ins Gefängnis. Der Millionär wollte sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen das Urteil wehren, scheiterte jedoch: Gestern gab der BGH bekannt, dass Falks Revision zurückgewiesen wurde.
Die Richter am Hamburger Landgericht hatten Falk 2008 zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine Verteidiger kündigten Verfassungsbeschwerde an, um einen Aufschub der Gefängnisstrafe ihres Mandanten zu erreichen.
Falk hatte während des Prozesses 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Gemeinsam mit vier seiner ehemaligen Manager hatte der Stadtplan-Erbe im Jahr 2000 den Wert seiner Firma Ision durch Scheingeschäfte geschönt und diese zu einem überhöhten Preis verkauft. Ihm droht nun auch die Einziehung seines Vermögens. Auf dem Papier hatten Falk und seine Komplizen beim Ision-Verkauf 762 Mio. Euro kassiert. Dabei hat Falk sogar noch Glück gehabt: Das Landgericht hatte ihn nur wegen versuchten Betrugs verurteilt.
Die Bundesrichter hatten jedoch deutlich gemacht, dass ihrer Meinung nach durchaus auch eine Verurteilung wegen vollendeten Betrugs möglich gewesen wäre. Dieser Teil des Urteils war jedoch nicht mit der Revision angegriffen worden, so dass es bei der Haftstrafewegen versuchten Betrugs und Verstoßes gegen das Aktiengesetz bleibt.
(ste)