Rechtsanwalt Ernst Medecke (51) erhebt schwere Vorwürfe gegen den Hamburger Strafvollzug: Drei seiner Mandanten seien in verschiedenen Hamburger Gefängnissen gewaltsam entkleidet und bis zu 20 Stunden nackt auf einem Fesselbett fixiert worden. Carsten Grote, Sprecher der Justizbehörde, bestätigt zwei Fälle. Die Gefangenen seien zum Selbstschutz entkleidet und gefesselt worden. Justizsenator Roger Kusch (CDU), durch seine umstrittenen Positionen zu Jugendstrafrecht und Sterbehilfe ohnehin politisch schwer angeschlagen, lässt nun alle Fesselungen der vergangenen zehn Jahre untersuchen.
Die zwei bestätigten Vorfälle ereigneten sich im Herbst 2005, als ein Türke im Gefängnis Fuhlsbüttel sowie ein Niederländer im Untersuchungsknast am Holstenglacis nackt gefesselt wurden. Beide hatten zuvor randaliert und waren in die jeweilige "SBZ" (Schwere Beruhigungszelle) gebracht worden. Laut Medecke wurde außerdem im August 2005 ein Deutschrusse in der JVA Billwerder nackt fixiert. Er habe sich bis auf die Unterhose freiwillig ausgezogen, das letzte Kleidungsstück sei ihm gewaltsam abgenommen worden. "Das Ganze erinnert mich an Guantànamo", so Ernst Medecke gegenüber der MOPO. In Guantànamo hält die USA Kriegsgefangenen - jüngst warf die UN den Amerikanern Folter und Menschenrechtsverletzungen vor. Behördensprecher Grote weist den Vergleich als "unerträglich" zurück: "Es gibt keine Anweisung der Justizbehörde, wonach Gefangene entkleidet zu fesseln sind." Die Gefangenen würden entkleidet, um gefährliche Gegenstände zu entdecken. In den kritisierten Fällen sei eine Wiederbekleidung mit Anstaltskleidung an Tritten und Bissen der Männer gescheitert. Zu der 20-stündigen Fixierung des türkischen Häftlings sagt Grote: "Zwangsmaßnahmen werden so lange wie nötig und unter ärztlicher Aufsicht angewandt."
Ist Nacktfesseln eine Ausnahme? Till Steffen, rechtspolitischer Sprecher der GAL, erinnert sich an ein Gespräch mit einem Vollzugsbeamten in Fuhlsbüttel: "Er sagte mir, für Muslime sei die Nacktfesselung besonders schlimm, die würden dann sofort um Gnade betteln." Andreas Dressel, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sieht einen Verstoß gegen das Strafvollzugsgesetz: "Im Rahmen einer Durchsuchung darf im Extremfall ein Gefangener entkleidet werden. Randaliert ein Gefangener, darf er auch gefesselt werden. Beides zugleich ist rechtswidrig."
"Die Vorwürfe wiegen schwer angesichts zahlreicher Gefangenenmisshandlungen in aller Welt", sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete Burkhardt Müller-Sönksen. Er will die Vorwürfe jetzt im Bundestagsausschuss "für Menschenrechte und humanitäre Hilfe genau hinterfragen".
CDU-Fraktionssprecher Hein von Schassen bleibt abwartend: "Eventuell wird das Thema auf der Tagesordnung der Fraktionssitzung am Montag landen." Senator Kusch wies Staatsrat Carsten Lüdemann (CDU) an, alle Fälle von "Durchsuchungen mit anschließender Fixierung" der vergangenen zehn Jahre auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Zahl aller verhängter Zwangsmaßnahmen ist laut Justizbehörde von mehr als 150 im Jahr 2000 auf unter 100 im Jahr 2005 gesunken.
Senator Roger Kusch will die Fessel-Vorwürfe aufklären
Rechtsanwalt Ernst Medecke (51)