Schwarzgefahren und im Knast gelandet: 623 Menschen schmorten im vorigen Jahr in Hamburg im Gefängnis, weil sie zum wiederholten Mal ohne Fahrkarte erwischt wurden (MOPO berichtete). Wie kann es so weit kommen?
Mehr als 2400 Menschen sind wegen Schwarzfahrens 2009 zu saftigen Geldstrafen verurteilt worden. Die meisten zahlen zähneknischend. Doch was passiert, wenn man nicht zahlen will - oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht kann? "Wir haben Zwangsmöglichkeiten, das Geld einzutreiben", erklärt Staatsanwalt Wilhelm Möllers. "Die Bestrafung in Form von Geld ist erste Wahl."
Sollte allerdings tatsächlich nichts zu holen sein, können die Verurteilten eine Ersatzhaftstrafe antreten. Dabei gilt: Ein "Tagessatz" entspricht einem Tag Knast. Wer zu 90 Tagessätzen verurteilt ist, muss also 90 Tage einsitzen. Auf Antrag kann die Strafe dann auch in Form von gemeinnütziger Arbeit abgeleistet werden.
Doch genau dabei liegt in Hamburg einiges im Argen: Es gibt nur 400 Stellen für gemeinnützige Arbeit - das sind zu wenig! Farid Müller (GAL): "Wir haben unsere Gefängnisse nicht für Schwarzfahrer gebaut. Das Ziel muss sein, möglichst wenig Haftstrafen bei Bagatelldelelikten zu verhängen." Eine Entkriminalisierung wünscht sich auch die Linke Christiane Schneider.
Immerhin: In der Bürgerschaft kursiert ein Papier, das eine Verbesserung der gemeinnützigen Arbeit vorsieht - zum Beispiel durch mehr Stellen, Möglichkeiten, auch am Wochenende zu arbeiten, und mehr Betreuer.