Berlin - Nach einer kontroversen Grundsatzdebatte zeichnet sich im Bundestag noch keine klare Linie für ein Gesetz zu Patientenverfügungen ab. Politiker aller Fraktionen forderten am Donnerstag zwar mehrheitlich die Schaffung einer rechtlichen Regelung.
Wegen der unterschiedlichen ethischen Grundüberzeugungen gingen aber die Auffassungen weit auseinander, ob einem vorab geäußerten Willen zum Behandlungsabbruch immer gefolgt werden soll. Eine überraschend große Gruppe von Parlamentariern riet wegen der Probleme sogar ganz von einer Regelunge ab.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) fasste die Debatte in einer Zwischenbemerkung mit den Worten zusammen, dass es «rundum überzeugende Lösung nicht gibt». Die Diskussion soll nun zunächst in den Fraktionen fortgesetzt werden. Im Sommer könnte dann der Bundestag konkrete Gesetzesanträge beraten. Die Kirchen warnten vor einer Überbewertung der Patientenverfügungen. Das Hospizwesen und die Möglichkeiten von Schmerzlinderung müssten ausgebaut werden.
Zu Beginn der dreieinhalbstündigen Debatte ohne Fraktionszwang sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, die Menschen hätten einen Anspruch darauf, dass der Staat ihnen Rechtssicherheit gebe. Auch Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) mahnte, bei Fragen über Leben oder Tod dürfe es «keine rechtlichen Grauzonen» geben.
Mit einer Patientenverfügung können Menschen Regelungen für den Fall treffen, dass sie etwa nach einem Unfall oder wegen Krankheit nicht mehr selbst aktuell über medizinische Behandlungen entscheiden können. Das Lager der Befürworter eines neuen Gesetzes ist geteilt. Eine Gruppe um Stünker will dem Selbstbestimmungsrecht grundsätzlich Vorrang einräumen. So soll ein Patient den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen auch dann verfügen können, wenn seine Erkrankung nicht zwingend zum Tod führt. Das Grundgesetz begründe keine «Pflicht zu leben». Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützte Stünker.
Eine Gruppe von Abgeordneten aus Union, SPD, FDP und Grünen möchte Anordnungen zum Behandlungsabbruch nur akzeptieren, wenn die Krankheit einen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen hat. Bosbach, der diese Gruppe anführt, sagte in der betont sachlich geführten Debatte, eine solche Reichweitenbeschränkung sei «zum Wohl des Patienten erforderlich». Er warnte vor einer «Lebensbeendigung von Erkrankten, die an ihrer Erkrankung nicht sterben müssten». Man müsse einen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Lebensschutzpflicht des Staates finden. Bosbach plädierte für den Grundsatz «Im Zweifel für das Leben».
Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch sagte, für den Großteil seiner Fraktion komme eine Einschränkung der Verbindlichkeit nicht in Frage. «Es geht nicht um Töten, es geht um sterben lassen. Es geht darum, der Natur ihren Lauf zu lassen, wenn der Patient es wünscht.» Die Grünen-Politikerin Irmingard Schewe-Gerigk argumentierte ähnlich. Zahlreiche andere Redner wie Josef Winkler (Grüne), René Röspel (SPD) und Jürgen Gehb (CDU) forderten dagegen eine Beschränkung.
Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) und Monika Knoche (Linke) stellten die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung in Frage. Bestehende Probleme in der Praxis könnten möglicherweise durch ein neues Gesetz nicht gelöst werden, erklärte Däubler-Gmelin. Auch die Bundesärztekammer hatte die Notwendigkeit eines Gesetzes angezweifelt. Viele Fachleute werten die Rechtslage aber als unübersichtlich.
Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte, dass der Gesetzgeber «endlich die dringend nötige Rechtssicherheit auf einem Gebiet schaffen will, das viele Menschen bewegt». Die katholische Deutsche Bischofskonferenz warnte davor, den Schutz des Menschen an seinem Lebensende abzuschwächen. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Bischof Wolfgang Huber, erinnerte im Deutschlandfunk daran, dass die Fürsorge anderer Menschen genauso wichtig ist wie die Patientenverfügung.