Shahab M. (22) lebte mit zwei Mädchen in einer Wohnung, hatte mit beiden eine sexuelle Beziehung und quälte beide körperlich und seelisch: N. Z. (17) schilderte, wie der Angeklagte sie nackt ausgepeitscht habe, Sabrina X. (19) berichtete über Prügel, weil sie ein Kind von dem Angeklagten erwartete. Die Leiden der Mädchen erschütterten selbst den erfahrenen Richter: "Das hat ja schon Folterqualität!" (MOPO berichtete).
Nun haben die jungen Nebenklägerinnen über ihren Anwalt Rolf Huschbeck die Zahlung von jeweils 20000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Der Jurist: "Die Grausamkeit der Misshandlungen rechtfertigt die außergewöhnliche Höhe der Forderung."
Am 26. Oktober werden die Plädoyers gehalten, möglicherweise fällt dann auch die Entscheidung, ob die Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld haben.