Augenwischerei statt harten Durchgreifens - so lautet die Kritik an dem geplanten Gesetz zur Sperrung von kinderpornografischen Internetseiten. Der Grund: Statt einer echten Blockade des Inhalts, etwa durch Abschalten des Servers, der die Ekel-Seiten bereitstellt, wird nur der Aufruf erschwert - für versierte Nutzer kein Problem.
Grundlage für die Sperrungen sind Listen mit Internetadressen, die das Bundeskriminalamt (BKA) zusammenstellt und mit Polizeibehörden in anderen Ländern austauscht. Steht eine Seite auf dieser Liste, bekommen die verschiedenen Anbieter von Internetzugängen (Provider) die Anweisung, jeden Aufruf der betreffenden Seite auf eine Stopp-Seite des BKA umzuleiten. Außerdem soll die Internetadresse des Nutzers gespeichert und auf Anfrage an die Behörde weitergegeben werden, da der Surfer unter Verdacht steht, Kinderpornos ansehen zu wollen.
Was zunächst praktikabel klingt, um Pädophilen das Handwerk zu legen, ist tatsächlich aber fast vollkommen wirkungslos. Denn eine Internetseite ist über zwei Methoden aufrufbar - die IP-Adresse, die aus einem vierteiligen Zahlencode besteht, und die Namensadresse, zum Beispiel "www.mopo.de". Sie wird über das so genannte Domain Name System (DNS) mit der IP-Adresse verknüpft. Gesperrt werden sollen aber nur die DNS-Bezeichnungen der Ekel-Seiten. Wer deren IP-Adressen kennt und direkt in die Adresszeile seines Browsers eintippt, kann die Seite problemlos aufrufen - ohne das Stoppschild zu sehen.
Heidi, Hans und Franz haben sich von Seal getrennt. Dabei hat das penetranteste aller Promi-Paare doch gefühlt so oft geheiratet wie Lothar Matthäus. Da fragt sich die geneigte Leserin: Sind diese alljährlichen Hochzeitswiederholungen am Strand eigentlich mit einer einzigen Scheidung zu erledigen?