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JORK IM ALTEN LAND

Schlachthof der Schande

Mit versteckter Kamera wurden die Bilder gedreht. Wer sie sieht, der wendet sich ab, denn ein furchtbares Blutbad ist darauf dokumentiert. Ein Schlachter wählt unter zwei Dutzend Schafen, die in einem Raum auf ihren Tod warten, eins aus, zerrt es am Hinterlauf nach draußen, wirft es auf die schon getöteten blutüberströmten Tiere. Dann geht alles ganz schnell: Er greift zum Messer, durchtrennt mit schnellen Schnitten Halsschlagader und Luftröhre. Blut spritzt. Das Tier zappelt noch viele Sekunden. Es röchelt furchtbar. Dann ist es vorbei.



Die Aufnahmen entstanden in einem türkischen Schlachtereibetrieb - aber nicht in Istanbul oder Ankara, sondern in Jork im Alten Land. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft, aber nicht nur gegen den Inhaber, sondern auch gegen die Amtstierärztin des Kreises Stade, Sibylle Witthöft. Denn sie soll schon seit Jahren von diesen illegalen Schlachtmethoden gewusst, aber nichts unternommen haben.



Schächten, also das Töten von unbetäubten Tieren mit einem Schnitt durch den Hals, ist in Deutschland verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, doch die hat der türkische Schlachter in Jork nicht mal beantragt. Die MOPO, die ihn gestern um eine Stellungnahme bitten wollte, traf einen verschlossenen Betrieb an. Der Chef sei im Urlaub, hieß es. Nur dessen Neffe war da. Er argumentierte damit, dass eine andere Schlachtmethode die religiösen Gefühle von Moslems verletzen würde: "Ist denn die Religionsfreiheit weniger wert als das Tierschutzgesetz?"



Warum die Behörden des Kreises Stade nicht längst eingeschritten sind, das ist eine Frage, die sich der Hamburger Tierschützer Hans-Herbert Guntau stellt. "Die Veterinärbehörde kann kaum behaupten, nichts gewusst zu haben", sagt der 57-Jährige. Er sei 2004 dabei gewesen, als dem Betrieb von einer Tierärztin des Kreises ein Kontrollbesuch abgestattet wurde. An das, was er damals sah, denkt er immer noch mit Abscheu: Wie am Fließband seien unbetäubte Schafe getötet worden. Die Betäubungszange, die jeder Schlachtereibetrieb haben muss, habe wie ein Deko-Stück an der Wand gehangen. Etliche Frauen, Kinder und Männer seien zugegen gewesen. "Es war grauenhaft."



Doch geschlossen wurde der Betrieb damals nicht. Das ist der Grund, weshalb zwei Bremervörder Tierschützerinnen nicht nur den Schlachtereibetrieb bestraft sehen wollen, sondern auch die zuständige Kreisveterinärin. Die rechtfertigte sich gestern gegenüber der MOPO: Es sei richtig, dass der Betreiber 2004 beim Schächten erwischt wurde. Danach sei die Schlachterei aber jährlich bis zu zehn Mal überprüft worden - ohne nennenswertes Ergebnis. Den Vorwurf der Unterlassung weist Sibylle Witthöft zurück.



Dagegen behauptet Hans-Georg Kluge, Tierrechts-Experte und Rechtsanwalt der Klägerinnen, dass die Veterinäre im Kreis Stade bekannt dafür seien, dass sie immer wieder beide Augen zudrückten. Hinweise auf Tierquälereien würden regelmäßig ignoriert. Eine ehemalige Amtstierärztin bestätigt das. Sie behauptet, die Behörde lege die Regeln vor allem dann sehr lax aus, wenn es um die Interessen von Landwirten gehe. Sie selbst, so die Tierärztin, sei von ihren Vorgesetzten gezwungen worden, Rindern ohne vorherige Untersuchung zu bescheinigen, dass sie frei sind von ansteckenden Krankheiten. Im konkreten Fall habe es sich um das hochinfektiöse BHV1-Virus gehandelt, das - falls das Rind positiv getestet wird - ein Vermarktungsverbot nach sich zieht.



Der Kreis Stade hat dies empört zurückgewiesen.

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Datum:  13.8.2008
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