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INTERNET-PIRATERIE

Anwalt erklärt Raubkopierern den Krieg

Musik ist wunderbar - und kostenlos. Denken sich viele, die ganze Alben aus dem Internet runterladen. Aber das ist illegal! Und einer hat was gegen diese Musikdiebe: Rechtsanwalt Clemens Rasch, der im Auftrag der betrogenen Musikindustrie Raubkopierern den Krieg erklärt. Der Hamburger Jurist sagt: "Letztlich erwischen wir sie alle."



Geht es nach Rasch, sollen die Zeiten, in denen Nutzer illegaler Internet-Tauschbörsen bedenken- und gefahrenlos ganze Filmbibliotheken und CD-Regale füllen konnten, vorbei sein. Die Musikindustrie hat gleichsam wie die Filmbranche und Entertainmentsoftware-Industrie eine härtere Gangart im Kampf gegen "Internet-Piraterie" eingelegt. Allein die Musikbranche hat seit Anfang dieses Jahres 25000 Strafanzeigen gegen Musikfans erstattet, die vermutlich illegal Songs im Internet heruntergeladen oder bereitgestellt haben (MOPO berichtete).



Bei der Verfolgung von illegalem Datentausch gehen die jeweiligen Branchenverbände ähnlich vor, indem sie sich an private Ermittlungsagenturen wenden. Plattenfirmen etwa beauftragen die Hamburger Gesellschaft ProMedia mit der Ermittlung von Musik-Piraten. Nach bestimmten, von der jeweiligen Musikfirma ausgegebenen Listen klappern die "Privat-Fahnder" die einschlägigen Tauschbörsen, die so genannten Peer-to-Peer-Portale, ab. Lädt ein Nutzer dann bestimmte Songs herunter oder stellt solche zum Tausch bereit, erkundigen sich die Fahnder über die Internet-Provider nach den IP-Adressen der auffällig gewordenen Rechner. So lassen sich die Nutzer beziehungsweise Besitzer eindeutig identifizieren.



Clemens Rasch arbeitet mit der ProMedia GmbH zusammen. Er erklärt: "Mittels seiner IP-Adresse hinterlässt jeder Internetnutzer eindeutige Spuren. Das hat dann auch nichts mit einem möglichen Eingriff in die Privatsphäre oder ausspionieren zu tun." Anhand der ermittelten IP-Adresse erstellt die Kanzlei Rasch Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft. Und dann gehts den Raubkopierern an den Kragen, es drohen eine Geldstrafe von durchschnittlich 3000 Euro und im schlimmsten Fall sogar bis zu drei Jahre Haft!



Die verstärkte Strafverfolgung zeigt nach Angaben des Bundesverbands der Phonografischen Wirtschaft bereits Wirkung: Im Vergleich zu 2005 ging im vergangenen Jahr die Zahl der illegalen Musikdownloads in Deutschland von 412 auf 384 Millionen Fälle zurück. Viele Musik-Piraten überdenken ihre illegalen Aktivitäten - auch dank Rechtsanwalt Rasch.

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Datum:  15.6.2007
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