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Erfolg für Online-Petition gegen Internetsperren

Berlin - In der Rekordzeit von nur vier Tagen hat eine Online-Petition gegen das Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet mehr als 50 000 Unterstützer gefunden.

Damit ist die Mindestzahl erreicht, ab der sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit dem Antrag befassen muss. Das Familienministerium hält trotz des Erfolges an seinen Gesetzesplänen fest. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kersten Naumann (Linke), sagte der «Mitteldeutschen Zeitung», sie rechne nicht damit, dass sich das Gremium noch in dieser Legislaturperiode mit dem Antrag beschäftigt.

Die Bundesregierung will Kinderpornografie eindämmen, indem das Bundeskriminalamt (BKA) verdächtige Websites auf eine Liste setzt, die dann die Internet-Provider sperren müssen. «Es geht um Kinderpornografie und nur um Kinderpornografie», betonte das Ministerium. «Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann».

Die Initiatorin der Petition, Franziska Heine, ist dagegen der Ansicht, dass die geplanten Änderungen des Telemediengesetzes nicht dafür geeignet sind, Kinderpornografie zu verhindern. Stattdessen gefährdeten sie die Informationsfreiheit im Internet. «Niemand kennt den Inhalt der Sperrlisten», sagte die 29-Jährige der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Es sei «intransparent und nicht nachvollziehbar», nach welchen Kriterien Websites gesperrt würden.

Die bis Freitagnachmittag auf rund 55 000 angewachsene Zahl der Unterstützer sind nach Angaben eines Bundestagssprechers ein «absoluter Rekord» für eine Online-Petition. Trotz des Erfolgs macht sich Heine keine Hoffnung, das Gesetz zur Eindämmung von Kinderpornografie im Netz aufhalten zu können. «Ich bin realistisch genug, dass es nicht so einfach geht. Mir ist klar, dass die Mühlen sehr langsam mahlen. Aber wir können der Politik klarmachen, dass sie nicht im Sinne des Volkes handelt», sagte sie. Sie hoffe, dass nun viele Bürger außerhalb des Internets aktiv würden.

Die Diskussion im Petitionsausschuss erfolgt möglicherweise erst nach der Bundestagswahl am 27. September. Die Mitzeichnungsfrist endet am 16. Juni, erfahrungsgemäß dauert es anschließend mehrere Wochen, bis ein Antrag auf die Tagesordnung kommt. Von Ende Juni bis Anfang September läuft jedoch die parlamentarische Sommerpause. Anders als Gesetzesvorhaben müssen Petitionen in einer neuen Legislaturperiode aber nicht neu eingebracht werden.

Online-Petitionen sind in Deutschland ein junges Phänomen: Ein Modellversuch startete 2005, das System in seiner jetzigen Form gibt es seit Oktober 2008. Rund 90 Prozent der Petitionen werden laut einem Bundestagssprecher immer noch schriftlich eingereicht, die Zahl der elektronisch übermittelten Anträge nehme aber zu.



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Datum:  8.5.2009
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