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Innere Sicherheit

BKA-Seite: Nutzer dürfen nicht registriert werden

Berlin - Das Bundesinnenministerium hat dem Bundeskriminalamt (BKA) untersagt, Verbindungsdaten von Besuchern seiner Internet-Fahndungsseiten zu registrieren.

Das BKA sei im November 2008 gebeten worden, künftig keine IP-Adressen von Nutzern der Fahndungsseiten der BKA-Homepage zu registrieren, bestätigte das Ministerium am Samstag Angaben des Magazins «Der Spiegel». Nach dem Bericht hatte die Behörde seit 2001 die Verbindungsdaten von Nutzern ihrer Homepage gespeichert und ausgewertet. Ins Fadenkreuz gerieten alle Internet-Nutzer, die mehrmals auf ausgewählte Fahndungsseiten klickten. Das BKA habe sich von der Kontrolle offenbar Hinweise auf gesuchte Straftäter versprochen.

Das Ministerium begründete seine Entscheidung mit Zweifeln, ob die Maßnahme rechtlich zulässig war. Vorausgegangen sei eine sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage und eine ausführliche Korrespondenz mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten. Das Bundesjustizministerium hält diese Ermittlungsmethode für einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dafür brauche man eine gesetzliche Grundlage, sagte ein Sprecher und bestätigte ein Schreiben an die Justizverwaltungen der Länder. Die Registrierung von Nutzern über ihre IP-Adresse sei an strenge Vorgaben gebunden, heißt es darin laut «Spiegel». Die Speicherung sei nur zu Abrechnungszwecken gebührenpflichtiger Internet-Angebote zulässig oder wenn die Nutzer der Datenerfassung zugestimmt hätten.

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Datum:  21.3.2009
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