Offiziell ist er zu diesem Semester eingeführt worden. Künftig wird für alle Studenten nach drei Jahren der Bachelor (BA) der erste Abschluss sein. Das Besondere daran: Er soll die Absolventen für den ersten Job fit machen. Doch nun gibt es Verwirrung. Hamburger Verwaltungsrichter haben entschieden: Der Bachelor ist nicht berufsqualifizierend. Steht der BA jetzt vor dem Aus?
Bis 2010 sollen alle Studiengänge in Europa auf den Bachelor umgestellt sein. In dem aktuellen Urteil heißt es jedoch: Dieser Abschluss befähigt nicht zu einer "auf Dauer angelegten und auf Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit."
Geklagt hatte ein Student der Bucerius Law School, Hamburgs privater Jura-Hochschule. Weil dort jeder Student auf dem Weg zum ersten Staatsexamen automatisch den BA erwirbt, wollte ihm das Studierendenwerk nach diesem Abschluss kein Bafög mehr bezahlen. Begründung: Der Bachelor sei bereits berufsqualifizierend, eine weitere Förderung deshalb nicht mehr notwendig. Der Student zog vor Gericht - und gewann.
Sind jetzt alle Bachelor-Abschlüsse in Frage gestellt? Nein. "Das Urteil gilt nur für Jura. Ein Bachelor reicht für einen typisch juristischen Beruf eben nicht aus", sagt Angelika Hussmann, Sprecherin des Verwaltungsgerichts.
An der Bucerius Law School ist man froh über das Urteil. 17 Prozent der Studenten bekommen Bafög. Bislang war mit der staatlichen Unterstützung nach dem BA Schluss. Markus Baumanns, Geschäftsführer der Jura-Uni: "Das Staatsexamen ist immer noch der entscheidende Abschluss für die klassischen juristischen Berufe. Es ist gut, dass dies das Gericht auch so anerkannt hat und den Bafög-Empfängern weiterhin Förderung ermöglicht."