Das Landgericht Hamburg hat dem Geldinstitut verboten, seinen Privatkunden am Telefon Geldanlagen zum Kauf anzubieten - es sei denn, der Kunde hat dieser Art der Werbung ausdrücklich zugestimmt (Aktenzeichen 315 O 358/08). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Ob wir in Berufung gehen, kann ich nicht sagen", sagt Haspa-Sprecher André Grunert. "Wir müssen erst die Urteilsbegründung prüfen."
"Die Entscheidung des Landgerichts ist ein weiterer Erfolg im Kampf gegen die Landplage der Telefon-Werbung", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. "Das kürzlich vom Bundestag beschlossene Schutzgesetz war dringend. Der Fall zeigt zugleich die Lücke im neuen Gesetz: Wettbewerbswidrig am Telefon geschlossene Verträge sind weiterhin gültig", so Hörmann weiter.
Nach der Lehman-Pleite wurde deutlich: Tausenden von Kunden der Banken und Sparkassen waren die Zertifikate nach einem illegalen Werbe-Telefonat angedreht worden. Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Hamburg ergab, dass 56 Prozent der ratsuchenden Lehman-Geschädigten von der Bank oder der Sparkasse telefonisch kontaktiert wurden. Die Haspa ist als Verkäufer der Lehman-Zertifikate in Hamburg besonders häufig vertreten - nach eigenen Angaben in 3700 Fällen.
"Zwar führt die illegale Werbemaßnahme nicht dazu, dass die am Telefon abgeschlossenen Verträge ungültig sind. Aber viele der Lehman-Opfer und andere falsch beratene Kunden haben nun ein weiteres Argument für ihre Entschädigungsforderung", sagt Edda Castelló, Abteilungsleiterin Recht und Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale.
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