Damit liegt Hamburg in etwa im Trend. Bundesweit wurden rund 110.700 Schwangerschaften abgebrochen, 3,3 Prozent weniger als 2008. Somit kommen in Deutschland auf 1.000 geborene Babys 161 Abtreibungen.
In den anderen norddeutschen Ländern ist der Rückgang unterschiedlich stark. So wurden in Niedersachsen 9.134 (- 6,2 Prozent) Abtreibungen registriert. In Bremen waren es 1.630 (-5,1 Prozent), in Mecklenburg-Vorpommern 3.134 (-0,1 Prozent) und in Schleswig-Holstein nahezu unverändert 3.612.
Die Abtreibungsquote ist regional sehr unterschiedlich. Anders als die Geburten werden Schwangerschaftsabbrüche meist nicht im nächstgelegenen Krankenhaus vorgenommen. So kommen in den Stadtstaaten Hamburg 229 und in Bremen 292 Abtreibungen auf 1.000 Geburten. In Niedersachsen beträgt die Quote 141, in Schleswig-Holstein 159 und in Mecklenburg-Vorpommern 239.
Knapp drei Viertel der Frauen, die 2009 Abtreibungen vornehmen ließen, waren den Angaben zufolge zwischen 18 und 34 Jahren alt, 15 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren. Fast acht Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter. Die unter 18-Jährigen machten einen Anteil von rund vier Prozent aus. Ihre Zahl sank im Vergleich zum Jahr 2008 um 400 auf etwa 4.900.
40 Prozent der Schwangeren hatten vor dem Eingriff noch kein Kind lebend zur Welt gebracht, wie das Bundesamt mitteilte. 40 Prozent der Frauen waren zum Zeitpunkt der Abtreibung verheiratet, 55 Prozent ledig.
Seit etwa Mitte der 90er Jahre sinkt die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nahezu kontinuierlich. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10.000 Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren lag 1996 bei 76 und 2009 gemäß einer vorläufigen Berechnung bei 70. In der Altersgruppe der 15- bis unter 18-Jährigen stieg die Quote indes von 33 im Jahr 1996 auf 38 im vergangenen Jahr.
Mehr als 97 Prozent der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden im vergangenen Jahr nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Danach ist eine Abtreibung in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei, wenn sich die Frau bei einer anerkannten Stelle hat beraten lassen. Medizinische Gründe oder eine sogenannte kriminologische Indikation zum Beispiel nach einer Vergewaltigung waren in weniger als drei Prozent der Fälle die Begründung für den Abbruch.