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Empfehlen | Drucken | Kontakt Datum: 30.6.2010

HAMBURG: Arbeitsplatz-Killer: Ein-Euro-Job

Gärtner

Foto: dpa

Der eine Bewerber begnügt sich mit einem Taschengeld, der andere aber verlangt den Tariflohn. Klar, dass sich der Eigentümer einer namhaften Hamburger Wohnanlage für betuchte Senioren entschied: Nicht mehr der teure Gartenbaubetrieb mäht künftig den Rasen und schneidet die Hecken, sondern der Ein-Euro-Jobber macht das. Resultat: eine Stelle weniger auf dem ersten Arbeitsmarkt.



Und es ist nicht der einzige Arbeitsplatz, der so vernichtet wird. Die Kritik kommt vom Bundesrechnungshof. Die Ein-Euro-Jobs schaffen nicht, wie vorgeschrieben, zusätzliche Tätigkeiten, sondern sie verdrängen reguläre Arbeitsplätze. „In acht von zehn beanstandeten Fällen war die Tätigkeit nicht zusätzlich.“



Anne S. – eine von vielen, die unfreiwillig Arbeitsplätze vernichtet hat: Die 25-jährige Harburgerin wurde von der Arge zum Beschäftigungsträger Passage geschickt und hat dort für 1,40 Euro Büroarbeiten erledigt: Dazu habe die Lohnabrechnung und der Telefondienst gehört, sagt sie. „Dabei sind das doch reguläre Tätigkeiten, die auch regulär bezahlt gehören“, findet nicht nur sie. Der Höhepunkt sei gewesen, als sie aufgefordert wurde, anderen Ein-Euro-Jobbern beim Erstellen ihrer Lebensläufe zu helfen. „Das ist doch nun wirklich die Aufgabe der Betreuer, oder?“



„Zusätzlich“ und „im öffentlichen Interesse“ müssen Ein-Euro-Jobs laut Gesetz sein. Eben, damit sie keinen echten Arbeitsplatz gefährden. Das hindert aber auch Hamburgs Bezirksämter nicht daran, Hartz-IV-Empfänger mit der Pflege öffentlicher Grünanlagen zu betrauen – Aufgaben, die früher von Gartenbaubetrieben erledigt wurden. Die Folge ist, dass die Unternehmen in die Röhre gucken. Der Anteil öffentlicher Aufträge am Gesamtumsatz sei von 27 Prozent im Jahr 1994 auf jetzt 18 Prozent in den Keller gegangen, wie Michael Marret-Foßen, Geschäftsführer des Hamburger Fachverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, beklagt.



Auf der Elbinsel Kaltehofe sind derzeit 32 Ein-Euro-Jobber dabei, Vorarbeiten für den geplanten Themenpark „Wasserkunst Kaltehofe“ zu erledigen: Sanierung historischer Brunnenhäuschen, Wegebau, Reparatur von Zäunen und Gebäuden ... Sind das wirklich „zusätzliche“ Aufgaben oder nicht doch reguläre Jobs für qualifiziertes Personal?

Eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung hat sich der Bezirk Mitte eingefangen. Im März war bekannt geworden, dass dort 83 Ein-Euro-Jobber in der Grünflächenpflege beschäftigt sind. Diese Arbeiten seien deshalb „zusätzlich“, weil sie mit eigenem Personal nicht zu leisten seien, heißt es in der Begründung. Kopfschütteln bei Ronald Wilken von den Linken, der die Anzeige erstattet hat: „Na, dann sollen sie Leute einstellen – aber, bitte schön, zum Tariflohn.“



Wer sich als Hartz-IV-Empfänger gegen ungesetzliche Ein-Euro-Jobs zur Wehr setzt, wird noch bestraft. Das zeigt der Fall von Susanne L. aus Stade. Bei einem Beschäftigungsträger sollte sie sich um „Budgetplanung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, EDV und Kalkulation“ kümmern, so heißt es in der Stellenbeschreibung – Aufgaben für qualifiziertes Personal, wie sie findet. Und hinter vorgehaltener Hand hieß es, man wolle auch auf ihr Wissen als gelernte Mediengestalterin zurückgreifen und sich von ihr Werbeflyer produzieren lassen. „Nicht mit mir!“, so ihre Antwort. „Nicht für 1,30 Euro. Sollen die mich doch fest einstellen.“



Die Quittung kam prompt: Weil sie sich geweigert hat, den Ein-Euro-Job anzunehmen, wurden ihr die Hartz-IV-Bezüge um ein Drittel gekürzt.

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