Wird die Luft jetzt noch dünner für Roger Kusch? Nachdem bekannt wurde, dass in Hamburgs Haftanstalten mehrere Gefangene nackt gefesselt worden waren (MOPO berichtete), musste der CDU-Justizsenator gestern vor der eigenen Fraktion Farbe bekennen. CDU-Rechtsexpertin Viviane Spethmann hält die vom Hamburger Rechtsanwalt Ernst Medecke (GAL) erhobenen Vorwürfe für inszeniert: "Wenn in Hamburgs Gefängnissen Menschenunwürdiges passiert, warum hat Herr Medecke dann so lange geschwiegen?" Immerhin seien ihm die Vorgänge schon seit Oktober 2005 bekannt.
Derweil gestand die Justizbehörde gestern auch den dritten Fall ein: Weil er randaliert habe, wurde Maxim V. im August 2005 im Knast Billwerder nackt gefesselt. Sprecher Carsten Grote: "Der Häftling ist inzwischen rechtskräftig verurteilt - wegen Körperverletzung gegen einen Justizbeamten."
Eine Anweisung des Senators in Bezug auf Fesselungen von Gefangenen existiere definitiv nicht, bekräftigt Sprecher Grote. Ein Formpapier der Untersuchungshaftanstalt sorgt jedoch für Empörung: Als eine von zehn Zwangsmaßnahmen gegen Untersuchungshäftlinge steht dort die "vollständige Entkleidung, Fesselung und Unterbringung in einem gesicherten Raum". Rechtsanwalt Medecke: "Das zeigt, dass es sehr wohl eine allgemeine Verfügung zur Nacktfesselung gibt."
Grote weist diese Deutung zurück: "Das ist nur ein Vordruck, der seit Jahren zwischen Untersuchungshaftanstalt und Richtern hin und her geht. Damit genehmigt ein Richter die angegebene Maßnahme nachträglich." Till Steffen, rechtspolitischer Sprecher der GAL-Fraktion nennt den Vordruck "Erniedrigungen zum Ankreuzen": Daraus sei zu schließen, dass Nacktfesseln die Regel sei. Sonst gäbe es auch einen Punkt "bekleidet fesseln."
Die Opposition will Kusch heute im Rechtsausschuss in die Mangel nehmen. "Häftlinge dürfen keinesfalls stundenlang unbekleidet gefesselt werden", so Andreas Dressel (SPD). "Das geht höchstens für ein paar Minuten, wenn er sich gegen die Wiederbekleidung wehrt."