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Verfassungsrichter entscheiden über Rauchverbot

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht verkündet an diesem Mittwoch sein mit Spannung erwartetes Urteil zum Thema Rauchverbot. Dabei geht es zunächst um drei Klagen gegen die Nichtraucherschutz-Gesetze in Baden-Württemberg und Berlin.

Erwartet wird jedoch ein Grundsatzurteil zu den Rauchverboten, die inzwischen in allen 16 Bundesländern gelten. Das Gastgewerbe forderte vor der Entscheidung erneut eine Neuregelung für kleine Kneipen. «Die Wirte von Kneipen und Bars mit einem Raum sind durch Umsatzrückgänge von 20 bis 30 Prozent existenziell betroffen», sagte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges, der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Gegen die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin haben zwei Wirte kleiner Kneipen und ein Diskothekenbetreiber geklagt. Danach ist das Rauchen in Lokalen verboten, größere Gaststätten können aber abgetrennte Raucherräume ausweisen. Dadurch sehen sich «Eckkneipen- Besitzer» unangemessen benachteiligt. Das Urteil dürfte beispielhaft für gut zwei Dutzend weitere Verfassungsbeschwerden sein.

Für Hartges liegt durch das Rauchverbot «ein Eingriff in die Berufsausübung» vor. Die Frage sei nun, «ob dieser Eingriff verhältnismäßig ist». Die Gaststättenbranche verlangt, dass Wirte eines Lokals mit nur einem Raum selbst entscheiden können, ob bei ihnen geraucht werden darf oder nicht. Mit einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht für Ein-Raum-Kneipen sieht Hartges den Schutz vor unfreiwilligem Passivrauchen für gegeben.

Das seit Anfang Juli praktisch bundesweit geltende Rauchverbot wird in der Gastronomie trotz Kritik überwiegend befolgt. Obwohl viele Wirte über Umsatzverluste klagen, wurden Verstöße gegen das Rauchverbot kaum bekannt und noch seltener geahndet. Dies ergab eine bundesweite Umfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa.

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte dem «Münchener Merkur», er könne sich nicht vorstellen, dass die derzeitige Regelung verfassungskonform sei. Die FDP sei für ein komplettes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. «Aber in den Bereichen, wo jeder selbst entscheiden kann, ob er hingeht, muss eine Kennzeichnungspflicht reichen.»

Nach Erwartung des SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Binding wird sich das Gericht für eine Stärkung des Nichtraucherschutzes aussprechen. Er sei optimistisch, sagte er der «Frankfurter Rundschau» (Dienstag). Menschen müssten davor bewahrt werden, zum Passivrauchen gezwungen zu werden. Binding, der zu den prominentesten Rauchverbots-Befürwortern im Bundestag zählt, wies Kritik aus der Gastronomie zurück. Anstatt zu jammern, sollten Gastwirte den Service verbessern. Die Erfahrung aus anderen Staaten zeige, dass Umsatzeinbußen in Kneipen nachließen, sobald Rauchverbote allgemein etabliert seien.

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Datum:  29.7.2008
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